CORONAVIRUS-UPDATE zur Lage im Landkreis Dachau - Stand 11.03.2020; 17:00 Uhr

11. März 2020: Die Klosterschule in Dachau bleibt bis zum Wochenende geschlossen: Auf Empfehlung des Gesundheitsamts Dachau hat das Staatliche Schulamt gemeinsam mit der Schulleitung der Klosterschule entschieden, dass der Unterricht auch noch am Donnerstag und Freitag ausfallen wird.

Dies ist weiterhin eine rein präventive Maßnahme, da die Testergebnisse für die betroffene Lehrkraft noch immer nicht vorliegen. Das Gebäude kann am Sonntag daher auch als Wahllokal genutzt werden.

Außer den bisher bekannten fünf bestätigten Fällen (2 Schüler*innen der FOS Karlsfeld aus Schwabhausen und Karlsfeld, eine weitere damit im Zusammenhang stehende Person in Karlsfeld, sowie die beiden Reiserückkehrer*innen in Dachau und Altomünster) wurden heute zwei weitere Personen positiv getestet. Dabei handelt es sich um einen weiteren Schüler*in der FOS-Karlsfeld, wohnhaft in Karlsfeld, sowie um eine Kontaktperson aus Karlsfeld zu einem bestätigten Fall aus dem Landkreis Ebersberg.

Insgesamt wurden bisher deutlich über 350 Testungen vorgenommen. Die Rate der positiven getesteten Personen liegt mit insgesamt 8 Personen (2 der positiv getesteten Personen wohnen nicht im Landkreis Dachau) damit bei ca. 2%. Da nur Kontakt- und begründete Verdachtsfälle getestet werden, ist diese Quote im Landkreis Dachau vergleichsweise gering. 

Das RKI (Robert Koch-Institut) hat heute außerdem die Liste der Risikogebiete ergänzt. Neu hinzugekommen ist die direkt an Deutschland angrenzende Region Grand Est mit den Landesteilen Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne. Dies bedeutet, dass gemäß der bayernweit gültigen Allgemeinverfügung nun auch Schülerinnen und Schüler, bis 14 Tage nach Rückkehr aus diesen Gebieten nicht am Unterricht teilnehmen dürfen.

Alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besucher sind seit heute und bis einschließlich 19. April 2020 per bayernweiter Allgemeinverfügung verboten.

Für Veranstaltungen mit 500-1000 Besucherinnen und Besuchern gibt es eine Meldepflicht beim Landratsamt Dachau, welche voraussichtlich morgen in Form einer Allgemeinverfügung verbindlich festgeschrieben wird. Details hierzu, insbesondere welche Angaben mit der Meldung gemacht werden müssen, werden morgen gesondert bekannt gemacht.

Für Veranstaltungen bis 499 Besucherinnen und Besucher gelten weiterhin die Hinweise auf der Homepage www.landratsamt-dachau.de/coronavirus und die Entscheidung liegt in der Verantwortung Veranstalters.