Hände weg von Nachtspeicheröfen – eine falsche Entsorgung gefährdet die Gesundheit und belastet den eigenen Geldbeutel

09. Mai 2021: Die Kommunale Abfallwirtschaft übernimmt die Entsorgungskosten für unzerlegte Nachtspeicheröfen sofern vorab ein Antrag bei der Kommunalen Abfallwirtschaft gestellt wird.

Unter www.landratsamt-dachau.de findet man das Formular „Antrag auf Entsorgung von Nachtspeicher-Heizgeräten“. Die Geräte müssen, egal ob asbesthaltig oder nicht, als Ganzes verpackt entsorgt werden.

Sobald man den Ofen selbst zerlegt, wird deren Entsorgung, die über eine Fachfirma erfolgen muss, sehr teuer und aufwändig. Die Kommunale Abfallwirtschaft übernimmt keine Kosten für zerlegte Nachtspeicheröfen. Nachtspeicheröfen oder auch Teile davon werden auf den Recyclinghöfen nicht angenommen. Kernsteine aus Nachtspeicheröfen werden an der Deponie Jedenhofen nicht angenommen.

Vor allem ältere Nachtspeicheröfen können schwach gebundenes Asbest, Speichersteine mit hohem Chromatanteil und PCB-haltige elektrische Bauteile enthalten. Durch ein eigenhändiges Zerlegen setzt man sich den Schadstoffen aus. Räume sind nach solchen Zerlegungsaktionen oft asbestbelastet und müssen dekontaminiert werden. Auch neue Nachtspeicheröfen können chromathaltige Kernsteine enthalten. Chromat ist krebserzeugend, das Chromat wird bei Kontakt leicht über die Haut aufgenommen.

Für weitere Fragen zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen steht die Abfallberatung unter Tel. (08131) 74-1469 gerne zur Verfügung.