Landratsamt erweitert seinen eFuhrpark

15. November 2019: Mit dem Dienst-eBike vor über 7 Jahren sowie seit 2013 mit dem ersten kommunalen eFahrzeug im regulären Dauereinsatz im Landkreis ist das Landratsamt bereits früh in die eMobilität eingestiegen.

Zwischenzeitlich hat sich der eFuhrpark des Landkreises ständig erweitert. Neben den regulären eDienstfahrzeugen, welche ganzjährig problemlos im Dauerbetrieb, u.a. als Kurierfahrzeug, sind, wird auch das eFahrrad – zumindest während der warmen und trockenen Jahreszeit - regelmäßig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für kürzere bis mittlere Strecken genutzt.  

Ab kommender Woche hat das Landratsamt auch einen neuen eRoller mit Straßenzulassung im Fuhrpark. Neben der Nutzung für kürzere Dienstfahrten zu den anderen Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes, unseren Kreisschulen oder anderen Behörden und Stellen im Stadtgebiet soll der eRoller auch von den Sachgebieten ‘Klimaschutz‘ und ‘Kreisentwicklung‘ im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für „neue Formen der Nahmobilität“ genutzt werden, u.a. auch zum Ausprobieren eines straßenzugelassenen eRollers im Rahmen von Messen oder Infoständen. Und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts sollen im Rahmen der Erarbeitung des mit dem Landratsamtsneubau verbundenen neuen Verkehrs- und Mobilitätskonzepts die Möglichkeit bekommen, den eRoller – ebenso wie das eFahrrad – für den alltäglichen Arbeitsweg einmal testen zu können.

Landrat Stefan Löwl zeigt sich von dem neuen eRoller als weiteres Mobilitätsangebot überzeugt: „Ich habe bereits auf Dienstreisen in Berlin und privat in München Leih-eRoller getestet. Diese sind für kürzere Strecken eine gute und schnelle Alternative zu Bus, Bahn oder Taxi; zumindest bei gutem Wetter und in staugeplagten innerstädtischen Bereichen und besonders, wenn es Fahrradwege oder –streifen gibt. Man kann zwar im Gegensatz zum Fahrrad kaum Lasten mitnehmen, kommt aber zügig von A nach B und hat zudem keine Probleme mit der Parkplatzsuche,“ fasst Landrat Löwl seine Erfahrungen zusammen.

Natürlich erhalten alle Nutzerinnen und Nutzer Sicherheits- und Verhaltenshinweise, damit die mit der neuen Mobilitätsform zusammenhängenden Gefahren erkannt und möglichst minimiert werden.