Rechtskreiswechsel für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Kraft - Ukrainer:innen werden nun über das Jobcenter betreut

31. Mai 2022: Mit Wirkung zum 01. Juni 2022 tritt für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der bereits angekündigte Rechtskreiswechsel in Kraft. Anstelle der bisherigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden künftig Sozialleistungen nach dem SGB II / SGB XII gewährt. Für die Beantragung gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten.

Bisher war das Landratsamt mit seinem Fachbereich Asyl für die Betreuung und Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zuständig. Nunmehr müssen Personen unter 65 Jahren und 11 Monaten Sozialleistungen beim Jobcenter beantragen. Ältere bzw. nicht mehr arbeitsfähige Personen müssen Sozialleistungen im Landratsamt Dachau beim Fachbereich „Sozialamt“ beantragen. Mit dem Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialhilferecht gelten nun die allgemeinen Bedingungen wie für Hartz-IV-Empfänger und auch anerkannte Asylsuchende. So bekommen die Ukrainer:innen nun bei Bedürftigkeit (vorhandenes und erreichbares Vermögen oder Einkünfte sind anzurechnen) eine höhere finanzielle Unterstützung und auch die Gesundheitsvorsorge ist über die gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Zudem kann Kindergeld beantragt werden. Von den bisher beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt eingegangenen ca. 450 Anträgen konnten bereits 150 Anträge für etwa 400 leistungsberechtigte Personen bearbeitet und bewilligt werden.

Ukrainer:innen, deren Antrag vom Jobcenter noch nicht bearbeitet wurde oder die noch keinen Antrag gestellt haben, bekommen übergangsweise weiterhin (die geringeren) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgezahlt. Da der Leistungsanspruch nach den Sozialgesetzbüchern höher ist als nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird der Differenzbetrag nach Antragsbearbeitung durch das Jobcenter rückwirkend für den laufenden Monat ausgezahlt. Um keine Nachteile zu erleiden, empfehlen Jobcenter und Landratsamt, dass die entsprechenden Anträge zeitnah gestellt werden und nicht die dreimonatige Übergangsfrist ausgeschöpft wird. Landratsamt und Jobcenter arbeiten hier eng zusammen und informieren alle Flüchtlinge über die notwendigen Schritte.

Jobcenter und Landratsamt weisen außerdem darauf hin, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun auch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Betrag wird von den sozialen Leistungen jedoch abgezogen, so dass Familien gegebenenfalls zunächst weniger Geld erhalten. Die rechtzeitige Stellung eines Antrages auf Kindergeld wird daher ebenfalls dringend empfohlen.

Alle Informationen sind in deutscher und ukrainischer Sprache auf der Webseite des Jobcenters zu finden https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter/jobcenter-dachau-dachau.html 

Aufgrund der nach wie vor deutlichen Quotenüberschreitung nach dem Königsteiner Schlüssel werden aktuell keine weiteren Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zugewiesen und es können im Landkreis Dachau keine weiteren Kriegsflüchtlinge aufgenommen werden. Alle neu ankommenden Flüchtlinge, die keine bestehenden, engen Bindungen (insb. Mitglieder der Kernfamilie oder Ehepartner) in den Landkreis Dachau haben, werden über das bundesweite System FREE nach dem Königsteiner Schlüssel anderen Bundesländern zugewiesen.