Rund 320 Ehrenamtliche informieren sich über Datenschutz

09. August 2018: Darf ich meine Vereinsmitglieder noch ohne schriftliche Einwilligung fotografieren? Und wie muss ich die persönlichen Mitgliederdaten schützen?

Seit Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai sind viele Vereinsvorsitzende und Ehrenamtliche verunsichert, welche Neuerungen und Mehraufgaben auf sie zukommen. Hier setzte das Landratsamt Dachau an. Das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt organisierte federführend eine Informationsveranstaltung für Vereine – mit großem Erfolg. Trotz hochsommerlicher Hitze und der Sommerferien kamen rund 320 Vorstände und Mitglieder von Vereinen zum Vortrag von Thomas Kranig, Präsident des Bayrischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, in die Realschule nach Dachau.

Der höchste Wächter der EU-Datenschutzgrundverordnung für Vereine und Ehrenamtliche in Bayern sprach rund drei Stunden lang über das angemessene Prozedere in Sachen Datenschutz bei Vereinsführung und –management. Vor allem stellte der Experte dar: „Sie sind nicht im Fokus. Wir haben die im Auge, die mit Daten ihr Geld machen.“ Bußgelder oder Abmahnungen kämen im Vereinsbereich so gut wie gar nicht vor. Das sei nur der Fall, wenn sich die Verantwortlichen überhaupt nicht um das Thema Datenschutz kümmerten.

In Bayern gibt es nach Aussage von Thomas Kranig rund 91.000 Vereine. „Da ist keine vollständige Kontrolle möglich.“ Außerdem seien die neuen Anforderungen bei der Datenerhebung und Speicherung gut zu erfüllen. Kranig stellte zehn Punkte vor, die jeder Verein umsetzen könne und die der DSGVO ausreichend Rechnung tragen würden. Dazu gehöre beispielsweise, die Computerdaten zu schützen. Zudem sollten bei Veranstaltungen immer Schilder aufgehängt werden, die die Besucher darauf hinweisen, dass Fotoaufnahmen gemacht werden und die erklären, wie man sich verhalten solle, wenn man dies nicht wünsche. Thomas Kranig stellte immer wieder klar, dass die Vereinsarbeit so transparent wie möglich gemacht werden solle. „Dann passt das auch so.“

Während seines Vortrages hatten die Besucher die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Dies wurde auch rege wahrgenommen. So wollte beispielsweise ein Vereinsvorstand wissen, was er tun solle, wenn Neumitglieder die in der Satzung enthaltene Einwilligung für Fotoaufnahmen nicht unterschrieben. „Dann müssen Sie sich als Verein überlegen, wie Sie damit umgehen“, so Thomas Kranig. Die Palette der Möglichkeiten reiche von Überzeugungsarbeit bis zur Ablehnung der Vereinsmitgliedschaft.

Auf der Internetseite www.engagiert-in-dachau.de gibt es weitere Informationen über die DSGVO.

Für konkrete Fragen zur Einhaltung des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich steht zudem die Hotline des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht unter (0981) 531810 montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr zur Verfügung.