Unsere Pflichtaufgaben
Zu den Pflichtaufgaben gehört die
- örtliche Prüfung der Jahresrechnung ob Einnahmen und Ausgaben des Landkreises im abgelaufenen Haushaltsjahr begründet und belegt sind
- sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung und Beteiligungsprüfung nach §§ 53, 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Hierbei wird geprüft ob der vom Kreistag beschlossene und von der Regierung genehmigte Haushaltsplan eingehalten und bei den Einnahmen und Ausgaben die Gesetze und bestehenden Vorschriften beachtet und nach ihnen verfahren wurde.
Ferner ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen und bewertet worden sind.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Schlussbericht zusammengefasst und dieser dem Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages als Sachverständigengutachten für die von ihm durchzuführende örtliche Prüfung vorgelegt.
Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten wird dann die Jahresrechnung dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt und über die Entlastung beschlossen (Art. 88 Abs. 3 LKrO).
Weitere Pflichtaufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamtes sind
- Kassenüberwachung durch (unvermutete) Kassenprüfungen und Bestandsaufnahmen,
- Prüfung der Kassenvorgänge,
- Prüfung der Nachweise der Vorräte und Vermögensbestände,
- Kassenaufsichtsbeamter
wobei hier das Kreisrechnungsprüfungsamt dem Landrat gegenüber berichtspflichtig ist.