Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle und ihre Aufgaben
Die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg arbeiten in einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG zusammen. Die Beratung und Vermittlung für die Adoption von Minderjährigen erfolgt dezentral in den jeweiligen Jugendämtern.
Zu den Aufgaben der Jugendämter gehören insbesondere:
- Beratung und Betreuung von Adoptivfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.
- Begleitung von Inkognito-, halboffenen und offenen Adoptionen.
- Beratung, Vorbereitung und Eignungsüberprüfung von Bewerbern für Fremd-, Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen. Erstellung von Sozialberichten.
- Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptivfamilien.
- Fachliche Äußerung nach § 189 FamFG (Beteiligung des Jugendamtes am Adoptionsverfahren).
- Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Suche nach leiblichen Verwandten; Bearbeitung von Kontaktwünschen Angehöriger.
- Kooperation mit Auslandsvermittlungsstellen bei Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von Adoptionen; Erstellung von Entwicklungsberichten.
- Beratung und Begleitung der abgebenden Eltern/Herkunftsfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.