Ablauf des Verfahrens
- Der Träger/Verein, bei dem der Ehrenamtliche tätig werden möchte, händigt dem Ehrenamtlichen ein Schreiben aus. Dieses Schreiben enthält eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit sowie den Hinweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss.
- Mit diesem Formblatt beantragt der Ehrenamtliche bei seiner Wohnsitzgemeinde/Stadt ein erweitertes Führungszeugnis.
- Das erweitertes Führungszeugnis wird dem Ehrenamtlichen persönlich zugestellt.
- Der Ehrenamtliche legt das erweiterte Führungszeugnis dem Träger/Verein zur Einsichtnahme vor.
- Die Eignungsprüfung wird vom Träger/Verein auf einem Dokumentationsblatt schriftlich festgehalten. Dieses verbleibt beim Träger/Verein. Ferner ist zur Übersicht eine Liste beim Verein zu führen, in der das Vorlagedatum, das Ausstellungsdatum sowie der Name des Ehrenamtlichen eingetragen sind. Diese Angaben unterliegen einem strengen Datenschutz und dürfen nur den dafür beauftragten Personen zugänglich sein (i. d. R. dem/der Vorsitzenden). Der Vorstand ist sowohl für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen gem. § 72a SGB VIII als auch für die Führung der Liste verantwortlich. Ehrenamtliche, die ihre Tätigkeit beenden, sind maximal drei Monate später aus der Liste zu streichen. Es ist ratsam, eine Einverständniserklärung zur Datenspeicherung bis zur Beendigung der Tätigkeit bei dem Ehrenamtlichen einzuholen.