Fachberatung Kinderschutz (IseF)

Beratung durch einer insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) nach §§ 8a, 8b SGB VIII, § 4 KKG

In welchen Fällen greift der Anspruch auf Beratung?

Sobald jemand der von der Regelung erfassten Berufsgruppen einen entsprechenden Beratungsbedarf hinsichtlich einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung hat, besteht der Anspruch auf Beratung. Unabhängig davon, ob sachlich begründbare „gewichtige Anhaltspunkte“ vorliegen oder nur ein vager Verdacht besteht.

Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung führt eine sogenannte insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) durch. Diese verfügt über eine langjährige Berufserfahrung sowie einschlägige Erfahrung im Kinderschutz. Sie ist nur beratend tätig.

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Wie findet die Beratung statt?
Die Beratung erfolgt persönlich oder telefonisch. Der Name des Kindes oder Jugendlichen bleibt anonym. Die Beratung wird strukturiert geführt und dokumentiert. Die Gefährdungseinschätzung und Einleitung weiterer Schritte sowie die Fallverantwortung bleiben bei Ihnen.

Ziele der Beratung?

  • Wir führen mit Ihnen eine qualifizierte und frühzeitige Beratung im Sinne präventiven Handelns.
  • Wir geben Ihnen Handlungssicherheit in der Einschätzung einer möglichen Gefährdung.
  • Wir entwickeln mit Ihnen Lösungen zur Abwendung einer Gefährdung.
  • Wir klären mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
  • Wir vermitteln Sie an weitere Fachstellen sofern weitere Unterstützung notwendig ist.

Sie benötigen eine Beratung? Bitte melden Sie sich bei uns!

Telefonisch unter: (08131) 74-1290

Oder schicken Sie uns eine Nachricht über das sichere Kontaktformular. Sie können hier auch Anlagen beifügen. Ihre eingegebenen Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt übertragen. Bitte wählen Sie als Anliegen "IseF" aus.

In akuten Fällen melden Sie sich bitte bei uns:

Telefonisch unter: (08131) 74-1200
Montag bis Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Oder schicken Sie uns eine Nachricht über das sichere Kontaktformular. Ihre eingegebenen Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt übertragen.

Außerhalb der vorgenannten Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 110. Diese leitet alle weiteren erforderlichen Schritte ein.

Eine insoweit erfahrene Fachkraft nimmt keine akuten Gefährdungsmeldungen entgegen, sie ist ausschließlich beratend tätig.

Was genau ist die insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) und was macht diese?
Eine IseF ist im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte beratend bei der Gefährdungseinschätzung tätig.

Die Aufgabe besteht darin,

  • im Einzelfall die Anhaltspunkte zu bewerten und die fallzuständige Fachkraft zu beraten, inwieweit eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden kann,
  • zu prüfen, ob weitere Informationen erhoben werden müssen,
  • zu prüfen, ob und wie die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder bzw. die Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden können,
  • zu prüfen, welche Ressourcen in der Familie oder deren Umfeld zum Schutz des Kindeswohls zur Verfügung stehen.

Welche Voraussetzungen muss eine IseF als Qualifizierung gemäß der Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII erfüllen?
Die Fachkraft muss eine Fortbildung im Bereich Kinderschutz nachweisen, die je nach Aufgaben- und Einsatzgebiet entsprechend konkretisiert wird. Eine Zertifizierung als iseF ist nicht zwingend erforderlich. Darüber hinaus muss sie über Erfahrung im Kinderschutz verfügen.

Muss eine Einrichtung selbst eine IseF suchen und beauftragen?
Ja, jeder Träger bzw. jede Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe hat sicherzustellen, dass bei Bedarf auf eine insoweit erfahrene Fachkraft zugegriffen werden kann. Zusammen mit dieser klärt der Träger alle weiteren Schritte und inhaltlichen Fragen. Die iseF kann aus dem eigenen Trägerverbund kommen oder die Leistungen werden über eine Vereinbarung mit einem externen Anbieter sichergestellt.

Gibt es eine Möglichkeit der Refinanzierung bestimmter Kosten, die im Zusammenhang mit der iseF anfallen?
Eine Refinanzierung erfolgt über den Kosteneinbezug in die Kalkulation der Fachleistungsstunden oder des Tagessatzes. Isef-Zertifizierungskurse werden in regelmäßigen Abständen vom Jugendamt kostenlos angeboten.

Die Beratung richtet sich an Fachkräfte von Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. Sie erfolgt durch die in der eigenen Kinderschutzvereinbarung benannte Fachkraft.

Als letztverantwortlicher Gewährleistungsträger hat das Jugendamt durch diese speziellen Vereinbarungen mit Trägern von Einrichtungen und Diensten sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII wahrnehmen. Auf Basis der gesetzlichen Grundlagen sind die freien Träger in der Mitverantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die in der Vereinbarung aufgeführten Punkte stellen einen verbindlichen Rahmen und Ablauf zur Sicherstellung des Kindeswohls dar.

Die Beratung richtet sich an Berufsgeheimnisträger sowie Lehrer und Lehrerinnen von staatlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen sowie Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen und nicht Anspruch auf Beratung nach § 8a SGB VIII.

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1200
Telefax: (08131) 7411-717
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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