Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF)
Eine insoweit erfahrene Fachkraft nimmt keine akuten Gefährdungsmeldungen entgegen, sie ist ausschließlich beratend tätig.
Was genau ist die insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) und was macht diese?
Eine IseF ist im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte beratend bei der Gefährdungseinschätzung tätig.
Die Aufgabe besteht darin,
- im Einzelfall die Anhaltspunkte zu bewerten und die fallzuständige Fachkraft zu beraten, inwieweit eine Kindeswohlgefährdung angenommen werden kann,
- zu prüfen, ob weitere Informationen erhoben werden müssen,
- zu prüfen, ob und wie die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder bzw. die Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden können,
- zu prüfen, welche Ressourcen in der Familie oder deren Umfeld zum Schutz des Kindeswohls zur Verfügung stehen.
Welche Voraussetzungen muss eine IseF als Qualifizierung gemäß der Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII erfüllen?
Die Fachkraft muss eine Fortbildung im Bereich Kinderschutz nachweisen, die je nach Aufgaben- und Einsatzgebiet entsprechend konkretisiert wird. Eine Zertifizierung als iseF ist nicht zwingend erforderlich. Darüber hinaus muss sie über Erfahrung im Kinderschutz verfügen.
Muss eine Einrichtung selbst eine IseF suchen und beauftragen?
Ja, jeder Träger bzw. jede Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe hat sicherzustellen, dass bei Bedarf auf eine insoweit erfahrene Fachkraft zugegriffen werden kann. Zusammen mit dieser klärt der Träger alle weiteren Schritte und inhaltlichen Fragen. Die iseF kann aus dem eigenen Trägerverbund kommen oder die Leistungen werden über eine Vereinbarung mit einem externen Anbieter sichergestellt.
Gibt es eine Möglichkeit der Refinanzierung bestimmter Kosten, die im Zusammenhang mit der iseF anfallen?
Eine Refinanzierung erfolgt über den Kosteneinbezug in die Kalkulation der Fachleistungsstunden oder des Tagessatzes. Isef-Zertifizierungskurse werden in regelmäßigen Abständen vom Jugendamt kostenlos angeboten.