Amtsärztliche Begutachtung

Bei uns werden amtsärztliche Untersuchungen für verschiedene Gutachten durchgeführt. Diese sind:

  • Einstellung ins Beamtenverhältnis
  • Vorbereitungsdienst (Lehramt)
  • Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme
  • Dienstfähigkeit
  • Nachteilsausgleich bei Studierenden
  • Kindergeld bei längerer Erkrankung eines volljährigen Kindes
  • Unterbringung

Eine Voraussetzung für die Untersuchung ist, dass der Hauptwohnsitz im Landkreis Dachau liegt.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Bitte klicken Sie für weitere Informationen auf die gewünschte Untersuchung.

Sie benötigen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung im Rahmen des Einstellungsverfahrens im öffentlichen Dienst?

Dies ist für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Der Untersuchungsauftrag des zukünftigen Dienstherrn muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Untersuchungsauftrag des zukünftigen Dienstherrn (ggf. mit Kostenübernahmeerklärung)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte
  • Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen)

Gebühren
Es fallen keine Gebühren an. Die Abrechung erfolgt mit der jeweiligen Behörde, die den Auftrag erteilt.

Sie benötigen ein amtsärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung für den Vorbereitungsdienst (Lehramtsanwärter)?

Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Das Schreiben des zuständigen Ministeriums, aus dem die Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht muss Ihnen vorliegen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Schreiben des zuständigen Ministeriums, aus dem die Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte
  • Nachweis über den Masernschutz ab Jahrgang 1971
  • Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen)

Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.

Bei Ihnen muss die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme amtsärztlich überprüfen werden?

Dieses Gutachten kann auf zwei Wegen erstellt werden:

  1. Durch eine Untersuchung bei uns. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
    Bitte bringen Sie zum Termin den Antrag und die medizinische Begründung ausgefüllt mit.

  2. Durch Prüfung des eingereichten Antrages sowie der medizinischen Begründung des behandelnden Arztes. Das abschließende Gutachten incl. der Rechung wird Ihnen per Post zugesandt. Meist ist eine Untersuchung entbehrlich. Sofern eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist, kann eine Untersuchung bei uns notwendig sein. Hierfür werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Die Kosten für die Bescheinigung können bei der Beihilfestelle geltend gemacht werden.

Gebühren

  • 60,00 Euro bei Gutachten nach Prüfung des eingereichten Antrages (nach Aktenlage)
    Die Rechnung wird Ihnen mit dem Gutachten zugesandt.

  • 90,00 Euro bei Gutachten mit Untersuchung
    Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.

Im Falle einer Ablehnung werden die Gebühren ebenfalls fällig. Die Rechnung und der Bescheid werden Ihnen per Post zugesandt.

Ihnen wurde eine amtsäztliche Untersuchung angeordnet, weil

  • sie länger als 3 Monate innerhalb von 6 Monaten erkrankt sind.
  • der Dienst in absehbarer Zeit nicht wieder aufgenommen werden kann.

Im Rahmen der Untersuchung soll Folgendes herausgefunden werden:

  • Wie lange dauert die Dienstunfähigkeit an?
  • Kann die Tätigkeit weiter ausgeübt werden?

Vereinbaren Sie bitte für die Untersuchung bei uns einen Termin. Der Untersuchungsauftrag des Dienstherrn muss hierfür bereits bei Ihnen vorliegen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Untersuchungsauftrag des Dienstherrn
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Evtl. vorhandene Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte

Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.

Sie studieren und haben eine Behinderung oder chronische Erkrankung? Dann können Sie durch ein amtsärztliches Gutachten einen Nachteilsausgleich für ihr Studium durch die Universität erhalten.

Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Geben Sie bitte dort die Gründe für den Nachteilsausgleich an.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Alle ärztlichen Unterlagen und Untersuchungsbefunde (auch Röntgenaufnahmen, Befunde technischer Untersuchungen und Blutbefunde), die den Nachteilsausgleich begründen

Gebühren
Die Gebühr beträgt 90,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.

Ihr volljähriges Kind kann aufgrund einer Erkrankung die Berufsausbildung nicht antreten bzw. die Ausbildung muss unterbrochen werden?

Damit das Kindergeld weiter bezahlt wird, kann ein amtsärztliches Gutachten als Nachweis verlangt werden.

Bitte vereinbaren Sie für die Untersuchung bei uns einen Termin. Das Schreiben der Familienkasse muss Ihnen bereits vorliegen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Termin mit:

  • Schreiben der Familienkasse
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen zur Erkrankung des volljährigen Kindes

Gebühren
Die Gebühr beträgt 60,00 Euro. Sie können diese vor Ort per Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch bezahlen.

Zur Beantragung eines Unterbringungsgutachtens wenden Sie sich bitte an unser Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Nach Prüfung der Sachlage wird die zuständige Stelle Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen.

Formulare und Merkblätter

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Auskunft Gesundheitsamt
(08131) 74-1413 Dr.-Hiller-Straße 36

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Medizinalaufsicht, Überwachung von Einrichtungen, medizinische Begutachtung
Dr.-Hiller-Straße 36
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1413
Telefax: (08131) 7411-713
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr