Sachkundenachweis Schlachten gemäß Tierschutzschlachtverordnung

In den nachfolgend aufgeführten Informationsblättern sind Angaben enthalten, wie Sie den "Sachkundenachweis Schlachten" gem. den aktuellen Rechtsvorschriften (Art. 21 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Tierschutzschlachtverordnung) erlangen können. Zusätzlich haben wir jeweils die entsprechenden Antragsformulare für Sie bereitgestellt. Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass für die Erteilung des Sachkundenachweises Schlachten immer das Veterinäramt/Landratsamt des Betriebsorts (Ort der Schlachtung) ggf. des Wohnorts (bei mehreren Schlachtorten) zuständig ist.

Ausstellung von Sachkundebescheinigungen gem. § 4 Tierschutzschlachtverordnung für das Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten von Tieren.

Voraussetzung: Antragstellung beim Veterinäramt mit Passfoto und Nachweis der Sachkunde.

Ausstellung von Sachkundebescheinigungen nach § 6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung:

Ausstellen von Sachkundebescheinigungen im Rahmennach §6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.

Voraussetzung:

  • Antragstellung beim Veterinäramt des Wohnortes mit Nachweis der Sachkunde (Theorie und Praxis)
  • Nachweis der beruflichen Ausbildung
  • Führungszeugnis
  • Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde oder Nachweis einer landwirtschaftlichen Ausbildung ab dem Jahr 2007

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