Sachkundenachweis Schlachten gemäß Tierschutzschlachtverordnung
In den nachfolgend aufgeführten Informationsblättern sind Angaben enthalten, wie Sie den "Sachkundenachweis Schlachten" gem. den aktuellen Rechtsvorschriften (Art. 21 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Tierschutzschlachtverordnung) erlangen können. Zusätzlich haben wir jeweils die entsprechenden Antragsformulare für Sie bereitgestellt. Bitte achten Sie bei der Antragstellung darauf, dass für die Erteilung des Sachkundenachweises Schlachten immer das Veterinäramt/Landratsamt des Betriebsorts (Ort der Schlachtung) ggf. des Wohnorts (bei mehreren Schlachtorten) zuständig ist.
Ausstellung von Sachkundebescheinigungen gem. § 4 Tierschutzschlachtverordnung für das Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten von Tieren.
Voraussetzung: Antragstellung beim Veterinäramt mit Passfoto und Nachweis der Sachkunde.
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Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises Schlachten für gewerbliche Schlachtbetriebe
(z. B. Metzger, Direktvermarkter)
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Informationsblatt: Sachkundenachweis Schlachten für gewerbliche Schlachtbetriebe
(z. B. Metzger, Direktvermarkter)
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Antrag auf Ausstellung des Sachkundenachweises zum Schlachten für geringe Mengen Geflügel oder Kugelschuss bei Gehegewild
Schlachtungen geringer Mengen an Geflügel (< 10.000 Stück/Jahr) und Kaninchen (< 10.000 Stück/Jahr) sowie Schlachtungen durch Kugelschuss bei Gehegewild
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Informationsblatt: Sachkundenachweis Schlachten für geringe Mengen Geflügel oder Kugelschuss bei Gehegewild
Schlachtungen geringer Mengen an Geflügel (< 10.000 Stück/Jahr) und Kaninchen (< 10.000 Stück/Jahr) sowie Schlachtungen durch Kugelschuss bei Gehegewild
Ausstellung von Sachkundebescheinigungen nach § 6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung:
Ausstellen von Sachkundebescheinigungen im Rahmennach §6 Abs. 2 der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung.
Voraussetzung:
- Antragstellung beim Veterinäramt des Wohnortes mit Nachweis der Sachkunde (Theorie und Praxis)
- Nachweis der beruflichen Ausbildung
- Führungszeugnis
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde oder Nachweis einer landwirtschaftlichen Ausbildung ab dem Jahr 2007
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Dr.
Maximilian
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