Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter bei Vogelgrippe
Das Risiko einer Einschleppung der Vogelgrippe in Nutzgeflügelbestände ist permanent vorhanden Nachweise bei Wildvögel zeigen die fortwährende Präsenz des Geflügelpesterregers in der Wildvogelpopulation an. Es gilt, alle Anstrengungen zu unternehmen, das Risiko einer Ansteckung des Wirtschaftsgeflügels zu minimieren:
Folgende Schutzmaßnahmen sollten Sie daher ab sofort konsequent ein- und durchführen:
- Halten Sie das Aufstallungsgebot strikt ein, wo es gefordert wird.
- Beachten Sie das Verbot der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen, auch Eierschalen.
- Beschaffen Sie sich ausreichende Mengen eines Desinfektionsmittel laut Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V., welches gegen die Viren der Geflügelpest wirksam ist ( = "viruzid") . Beachten Sie unbedingt bei der Anwendung die Angaben des Herstellers zur Einwirkzeit und Konzentration. Über entsprechende Mittel können Sie sich auch auf den Seiten der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. oder im Landhandel informieren.
- Verbieten Sie allen betriebsfremden Personen den Stallzutritt!!
Nur die Personen, die die Tiere unmittelbar versorgen, dürfen mit betriebseigener Schutzkleidung (Overall und Stiefel) in den Stall. Die Schutzkleidung darf nur unmittelbar vor Betreten der Stallungen angelegt werden und nicht außerhalb der Stallungen, z.B. bei anderen Arbeiten im Hof oder auf dem Feld getragen werden. Diese Schutzkleidung ist regelmäßig heiß zu waschen, das Schuhwerk gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. - Tierarzt und Personen, die bei der Ein- und Ausstallung helfen, sollten ebenfalls unmittelbar vor Betreten des Stalls saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung anlegen. Betriebseigene Kleidung sind unverzüglich nach jedem Gebrauch heiß zu waschen bzw. Einmalschutzkleidung ist sicher zu entsorgen (10 Min. in Desinfektionslösung o. Verbrennung). Schuhwerk ist zu reinigen und zu desinfizieren.
- Richten Sie vor den Stallungen und an den Gehöfteingängen bzw. Gehöftausgängen Desinfektionsmatten oder Desinfektionswannen in ausreichender Größe und Anzahl ein. Das Desinfektionsmittel ist regelmäßig zu erneuern, da es durch Verschmutzung seine Wirksamkeit verliert.
- Reinigen und Desinfizieren Sie die Flächen, insbesondere den unmittelbare Eingangsbereich vor den Stallungen und den Verladeplatz regelmäßig, vor allem auch nach Ein- und Ausstallungen.
- Bewahren Sie Einstreu und Futter so auf, dass eine Verunreinigung durch Wildvögel sicher vermieden wird.
- Reinigen und Desinfizieren Sie die Räder und Unterseite von Fahrzeugen, soweit sie in den Stallungen eingesetzt werden, vor und nach jedem Einsatz. Dies gilt auch für die übrigen Gerätschaften, die in dem Stall oder bei der Auf- bzw. Ausstallung zum Einsatz kommen.
- Reinigen und desinfizieren Sie betriebseigene Fahrzeuge, die für Geflügeltransporte verwendet werden, unmittelbar nach Abschluss des Transportes auf einem befestigten Platz.
- Reinigen und desinfizieren Sie die Stallungen und Einrichtungen nach jeder Ausstallung gründlich.
- Achten Sie besonders auf Händereinigung.
- Bekämpfen Sie konsequent Schadnager.
Mit diesen Maßnahmen können Sie erheblich dazu beitragen, den Infektionsdruck auf Ihren Stall zu senken. Sie könnten damit durchaus eine Infektion Ihres Geflügels verhindern!