Tierbestattung

Haustierbestattung

Der Tod eines Haustieres ist oft das Ende eines langjährigen Zusammenlebens mit dem Tier und so manch einer möchte seine Katze oder seinen Hund gerne im eigenen Garten begraben. Das Vergraben/die Bestattung von einzelnen toten Haustieren ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Es muss sich um das eigene Grundstück handeln.
  • Das Grundstück darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden.
  • Das Vergraben ist nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen möglich.
  • Das Tier muss so begraben werden, dass es mit einer ausreichenden, mindestens 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube an, bedeckt ist.

Tierfriedhöfe sind im Landkreis Dachau nicht vorhanden.

Kremierung von Pferden

Auch zu Pferden besteht oft eine enge Bindung, sodass manche Besitzer eine Kremierung wünschen. Die Kremierung von Pferden in einem zugelassenen Tierkrematorium kann durch Erteilen einer Einzelerlaubnis durch das Veterinäramt genehmigt werden.

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Dagmar Bauer
(08131) 74-1425 Kopernikusstraße 24

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Veterinäramt (Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung)
Kopernikusstraße 24
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1446
Telefax: (08131) 7411-707
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr