Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

11.01.2019 - Umwelt & Natur

Deka Investment

Frage

Als Vorsitzender des Zweckverbandes Sparkasse Dachau fragen wir Sie, inwieweit Sie Ihren Einfluss geltend machen können, dass die Fondsgesellschaft der sparkassen Deka Investment endlich Ausschlusskriterien für sensible Sektoren wie Rüstung, Kohle und Atomenergie festlegt und ihr Handeln den Kunden gegenüber transparent macht.
Die Sparkassenkunden des Landkreises investieren unter den augenblicklichen Gegebenheiten damit unwissentlich in Rüstungsfirmen und Atomwaffen und darüber hinaus auch in klimaschädliche Kohleunternehmen, denn ein Großteil der Deka Aktien, Misch und Rentenfonds und ETFs sind betroffen.
Das irrsinnige Rüstungsexporte in kriegführende Länder wie z. B. Saudi Arabien und ein weiterer atomarer Rüstungswettlauf gestoppt wird und unser Heimatplanet Erde durch Begrenzung der Erderwärmung bewohnbar bleibt, kann auch durch entschiedenes Handeln von Banken und Versicherungen beeinflusst werden. (siehe: Global Coal Exit List, Zusagen von Münchner Rück, Allianz, AXA Generali, Norwegen Pensionsfond)

Für die Fraktion (Bündnis 90 Die Grünen)
Marese Hoffmann

Antwort

Liebe Frau Hoffmann,

anbei die Stellungname der DeKaBank sowie ein Artikel aus dem Handelsblatt, welcher im Zusammenhang mit der Rodung des Hambacher Forsts durch RWE am 19. September 2018 veröffentlicht wurde.

Seitens der Nichtregierungsorganisation "urgewald" wird u. a. wohl auch auf die Allianz Gruppe verwiesen. Richtig ist, dass die Allianz zugesagt hat, innerhalb der nächsten 20 Jahre schrittweise aus dem Kohlegeschäft auszusteigen. Diese Zusage bezieht sich jedoch auf die Kapitalanlagen des Versicherungskonzerns und nicht auf das Geschäft der Fondsgesellschaft der Allianz (AGI - Allianz Global Investors).

Insgesamt ist beim Thema Nachhaltigkeit und Verantwortung aus meiner Sicht festzuhalten, dass dieses Thema zwischenzeitlich bei Sparkassen, Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften immer mehr an Bedeutung gewinnt (oft werden im Bereich "Strategische Unternehmenspolitik" der großen Institute sogar Theologen und Philosophen beschäftigt) und sich auch die europäische Politik als "Regulator" des Themas im Rahmen von Ergänzungen zur Finanzmarktrichtlinie MiFID2 annimmt. Details hierzu sind bisher aber nicht bekannt.

Hier die Stellungnahme der DeKaBank: Stellungnahme DeKaBank

Beste Grüße
Stefan Löwl

22.01.2018 - Umwelt & Natur

Stoffwindeln

Frage

Zur Vermeidung von Restmüll ,der ja einen großen Anteil an Windelmüll hat, benutzen wir -wie viele andere auch- wiederverwendbare Stoffwindeln. Diese sind in der Erstanschaffung recht kostspielig (eine Windel mit Einlagen etc. kostet je nach System zwischen 20€ und 80€). In einigen Landkreises wird daher die Erstanschaffung gefördert (siehe z.B. https://lra-aic-fdb.de/service/formulare/abfallwirtschaft-formulare/antrag-windelzuschuss_2015.pdf, https://www.google.de/amp/www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/gemeinderat-vierkirchen-knappe-mehrheit-fuer-stoffwindeln-1.3557965!amp).


Da der Lankreis Dachau derzeit eine deratrige Förderung anscheinend noch nicht anbietet würde ich diese Maßnahme anregen um sowohl Eltern als auch die Umwelt zu entlasten.

Antwort

Sehr geehrte Frau Gleich,

vielen Dank für Ihre Anregung zur Förderung von Mehrwegwindeln.

Auch wenn derzeit nicht an eine Bezuschussung von Mehrwegwindeln gedacht ist, werde ich dieses Thema mit den zuständigen Stellen im Landratsamt diskutieren. Vor einigen Jahren wurde bereits einmal über die Einführung von Windelsäcken debattiert, die Einführung dann jedoch abgelehnt. Vielleicht kann im Zusammenhang mit der anstehenden Neukalkulation und Festsetzung der Müllgebühren eine entsprechende Zuschussmöglichkeit eingeführt werden. Sollte es zu einer Förderung von Mehrwegwindeln kommen, werden wir selbstverständlich über unsere Homepage sowie in der örtlichen Presse darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
Landrat

30.06.2017 - Umwelt & Natur

Rattenplage

Frage

In der Rathausstraße 16 steht ein offenes Müllgelände, von der Straße nur durch Büsche verdeckt. Obendrein wird dort der Plastikmüll in Säcken gesammelt, ein Eldorado für Ratten. In der anliegenden Straße gibt es Bodendecker, die ein ideales Wohnumfeld für Ratten bilden. Wenn Sie am Abend dort spazieren gehen, können Sie locker 10 Ratten zählen. Vielleicht springt Ihnen auch eine über den Weg.
Die Gemeinde wird schon seit einem Jahr darüber informiert!
Gibt es Lösungsmöglichkeiten?
Gehen von Ratten Gesundheitsgefahren aus oder gehören sie zur Biodiversität?
Herzliche Grüße
Erika Seidenspinner

Antwort

Sehr geehrte Frau Seidenspinner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.06.2017.

Die Rattenbekämpfung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und nicht beim Landratsamt. Es trifft allerdings zu, dass von Ratten Krankheiten übertragen werden können. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich aus diesem Grund mit der Gemeindeverwaltung in Karlsfeld in Verbindung gesetzt und die Auskunft erhalten, dass die Rattenbekämpfung in dieser oder spätestens nächster Woche durchgeführt wird.

Das Tonnenvolumen für Restmüll und Biomüll ist aus unserer Sicht ausreichend vorhanden. Der Tonnenstellplatz ist jedoch nur mit einem Maschendrahtzaun zur Grünfläche abgegrenzt. Wir haben der Gemeinde daher eine stabilere Befestigung mittels Holzwänden empfohlen.
Bei einer durchgeführten Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass

• auf der Gehwegseite die Behältnisse für den Plastikabfall zur Abholung bereit stehen und
• die sonstige Lagerfläche in einem vorbildlichen Zustand ist.

Von Seiten des Abfallrechts (Zuständigkeit LRA) ist nichts weiteres zu veranlassen. Sollten Sie andere Beobachtungen machen wäre ich Ihnen für ein paar entsprechende Bilder dankbar.

Ich hoffe ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl

29.06.2016 - Umwelt & Natur

Wochenendhaus am Pichler Weiher in Dachau

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir haben ein Wochenendhaus Am Pichler Weiher in Dachau. Nun haben wir gehört, dass das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Was bedeutet das für uns Eigentümer der Häuser? Gibt es gravierende Einschnitte oder Nachteile für uns? Oder bleibt alles beim Alten oder wie gehabt?
Vielen Dank für Ihre Mühe und Antwort.


Mit freundlichen Grüßen


R. Haenel

Antwort

Sehr geehrte Frau Haenel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bzgl. der Einbeziehung der Kleingartenanlage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Stadt Dachau hat im April 2015 die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) südlich der Schleißheimer Straße und westlich des Tiefen Grabens beantragt. Der Antrag der Stadt erstreckt sich im Wesentlichen zwischen dem Schleißheimer Kanal im Norden, dem Tiefen Graben im Osten, der Würm im Westen und der B 471 im Süden und umfasst eine Fläche von etwa 110 ha (dabei mit erfasst ist auch die Kleingartenanlage mit rund 27 ha sowie sonstige baulich genutzte bzw. genehmigte Flächen mit rd. 10 ha). Ergänzend zum Antrag der Stadt Dachau gibt es auch einen Antrag der benachbarten Gemeinde Karlsfeld vom Dezember 2015 auf Ausweisung eines LSG als Pufferzone zum (bestehenden) Naturschutzgebiet Schwarzhölzl mit räumlichem Verbund zum Gebiet Dachau. Des Weiteren gibt es einen Antrag des Bund Naturschutzes vom Januar 2016, welcher über den Antrag der beiden Kommunen hinausgeht, die Kleingartenanlage aber nicht umfasst.

Gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können als LSG Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist,
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschl. des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

Ein LSG wird mittels Verordnung, der ein Anhörungsverfahren nach Art. 52 Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vorausgeht, ausgewiesen. In der Verordnung sind der besondere Schutzzweck und die damit einhergehenden Ge- und Verbote und Ausnahmen festzulegen. Bestehende (legale) Nutzungen werden dabei i.d.R. nicht beschränkt.

Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt gem. Art. 51 Abs. 1 Ziff. 3 BayNatSchG beim Landkreis, so dass letztlich der Kreistag über den Erlass und die Ausgestaltung einer LSG-Verordnung und den exakten Zuschnitt eines Schutzgebietes befinden muss. Der Erlass einer LSG-Verordnung und der Zuschnitt eines LSG liegen im Normsetzungsermessen des Landkreises, eine erzwingbare Pflicht zur Ausweisung oder Einbeziehung aller schützenswerten Teilbereiche oder auch von weniger schützenswerten Rand- oder Pufferbereichen in ein LSG besteht nicht.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist zu konstatieren, dass zumindest für Teilbereiche der im Regionalplan als regionaler Grünzug und insbesondere als landschaftliches Vorbehaltsgebiet dargestellten größerflächigen Areale des östlichen Dachauer Moos eine Ausweisung als LSG mit dem Schutzzweck, diese vor weiterer Zersiedelung und Bebauung zu bewahren, möglich erscheint. Die Kreisgremien waren deshalb bereits 2011 aufgrund eines Antrages der Kreistagfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Unterschutzstellung von Teilbereichen des östlichen Dachauer Moos als LSG befasst, die allerdings keine Einbeziehung der Kleingartenanlagen vorsah. Mit Beschluss des Kreistages vom 28.07.2011 wurde jedoch damals entschieden, kein Verfahren zur Inschutznahme als LSG einzuleiten.

Die Schutzgebietsausweisung steht aufgrund der aktuellen Vorschläge der Stadt Dachau, der Gemeinde Karlsfeld und des Bund Naturschutzes derzeit auf der Agenda der hierfür zuständigen Kreisgremien. Der Umweltausschuss sowie der Kreisausschuss haben in der Sitzung am 15.04.2016 dem Kreistag empfohlen, ein Inschutznahmeverfahren einzuleiten. Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 29.04.2016 auch grundsätzlich für die Einleitung eines Inschutznahmeverfahrens zur Ausweisung eines LSG im östlichen Dachauer Moos mit der von der Stadt Dachau und der Gemeinde Karlsfeld vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung ausgesprochen. Dem Verwaltungsvorschlag, in Abweichung des Vorschlages der Stadt Dachau die Kleingartenanlage nicht in ein LSG einzubeziehen, wurde zwar nicht gefolgt, andererseits erfolgte aber auch noch keine Festlegung auf eine konkrete Gebietsabgrenzung oder den Inhalt einer Schutzgebietsverordnung. Zur Meinungsbildung des Kreistages fand letzte Woche eine Besichtigung des Gebietes mit externer Experten statt. Mit der Entscheidung, mit welcher konkreten Gebietsabgrenzung und welchen Inhalten einer Schutzgebietsverordnung das notwendige Anhörungsverfahren eröffnet werden soll, ist erst im letzten Quartal dieses Jahres zu rechnen.

Sollte der Kreistag an der Einbeziehung der Kleingartenanlage final festhalten, wird mit diesem Vorschlag ein Anhörungsverfahren eröffnet werden. Dabei wird neben der Darstellung des flächigen Umgriffs des geplanten LSG auch ein Verordnungsentwurf mit ausgelegt, in dem die konkreten Schutzzwecke des LSG sowie die künftig in einem LSG geltenden Verbote, Erlaubnispflichten sowie Ausnahmen geregelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bestand der Kleingärten sowie die im Bebauungsplan der Stadt zulässigen Nutzungen auch weiterhin Gültigkeit haben sollen. Aus Sicht des Landkreises besteht weder das Interesse noch die Absicht, mit einer LSG-Verordnung nach dem Bebauungsplan der Stadt zulässige oder sonstige bestehende Nutzungen auf den Parzellen einzuschränken und Aufgaben der Großen Kreisstadt Dachau als untere Bauaufsichtsbehörde an sich zu ziehen.

Falls die Kreisgremien die Einleitung eines Verfahrens beschließen, wird der Entwurf einer LSG- Rechtsverordnung mit Karte auf die Dauer eines Monats öffentlich in der Stadt Dachau, in der Gemeinde Karlsfeld und im Landratsamt ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Sie versäumen also derzeit auch nichts und können abwarten, ob bei Eröffnung eines LSG-Anhörungsverfahrens sowie der Konkretisierung des flächigen Umgriffs tatsächlich eine Einbeziehung der Kleingartenanlage vorgesehen ist. Sollte dies der Fall sein, können innerhalb der Monatsfrist hiergegen Bedenken und Anregungen vorgebracht werden, die dann eingehend geprüft und den Kreisgremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Sollte es zu einer Einbeziehung kommen und sich Parzellenbesitzer bzw. –eigentümer unter Berücksichtigung der dann gültigen Regelungen tatsächlich in ihren Rechten betroffen fühlen, steht ihnen selbstverständlich die gerichtliche Überprüfung der Verordnung des Landkreises im Wege einer Normenkontrolle offen.

Für weitere Fragen oder bei eventuellen Unklarheiten können Sie sich gerne nochmals an uns wenden. Ich bitte aber um Verständnis, dass vor der erneuten Befassung der Kreisgremien noch keine verbindlichen Aussagen zur Abgrenzung und zum Inhalt eines LSG getroffen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl
Landrat

12.12.2015 - Umwelt & Natur

rote Baummarkierungen Karlsfelder See

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

meinem Mann und mir ist aufgefallen, dass am Karlsfelder See schon wieder erschreckend viele schöne, alte Bäume rot markiert sind.

Wir gehen jetzt davon aus, dass diese auch in naher Zukunft gefällt werden sollen.

Was stimmt mit diesen Bäumen nicht, dass sie nicht stehen bleiben können?
Für unsere Begriffe sehen sie eigentlich sehr gesund aus.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Figol

Antwort

Sehr geehrte Frau Figol,

vielen Dank für Ihre Nachricht sowie das Augenmerk, welches Sie auf den Karlsfelder See sowie die Natur dort richten. Es stimmt, dass aktuell eine Vielzahl von Bäumen markiert wurden. Diese Bäume haben leider alle Auffälligkeiten (Totholz, Pilzbefall, usw.) und müssen nun näher untersucht werden. Es werden sicherlich auch Fällungen nötig. Der Umfang bzw. die Anzahl kann aktuell aber noch nicht genau festgelegt werden. Wir sind hier jedoch eng mit der Gemeinde Karlsfeld, dem Erholungsflächenverein, der Orts- und Kreisgruppe des BN sowie Fachleuten im Gespräch. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese öffentlich bekannt gegeben.

Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung zum Baumbestand. Das Erholungsgebiet Karlsfelder See wurde Ende der sechziger, Anfang der siebziger Jahre angelegt. Ein Teil des damals eingesetzten Baumbestandes erreicht nun das „kritische“ Alter. Nicht alle Baumarten werden hundert Jahre und älter. Aus diesem Grund wird in den nächsten Jahren ein sukzessiver Umbau im Baumbestand erfolgen müssen und sich das gewohnte Erscheinungsbild des Erholungsgebietes verändern. Das hat es in den vergangenen Jahrzehnten und wird es auch künftig immer mal wieder geben.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Löwl
Landrat