Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

16.10.2020 - Sicherheit & Ordnung

Fallzahlen Auswertung

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

ich verstehe das im Moment die Sorge groß ist - der Herbst ist da und mit ihm kommen viele Viren.

Allerdings wären die Menschen weniger in Panik würde man bei den positiv getesteten nicht von "infizierten" sondern eben von positiv getesteten sprechen.

Die PCR Test`s sind sehr sensitiv und erkennen auch kleinste Covid 19 Genome/Teile. Ob die Person krank war, ist, wird oder infektiös ist, kann mit einem PCR Test nicht herausgefunden werden. Diese Ungenauigkeit führt jedoch dazu, dass gesunde Menschen, also Kinder, Familien für 14 Tage in Quarantäne müssen. Das ist schon extrem, wenn man bedenkt dass (im Moment) kaum jemand Symptome zeigt. Sogar Familien die 2 x negativ getestet wurden mussten trotzdem in Quarantäne weil sie zur Kontaktperson 1 gehören. Den Eltern dann zu sagen, sie müssen Abstand zu ihren Kindern halten finde ich extrem gefährlich. Was ist wenn sich Eltern wirklich daran halten? Aus Angst vor dem tödlichen Virus? Womöglich die Kinder alleine ins Zimmer verfrachten oder wenn Sie keine Umarmungen mehr bekommen dürfen?
Sie sind auch Vater 3er Kinder. Wir auch - ich würde niemals meinen Kindern Nähe verweigern oder Abstand einfordern.
Was passiert mit diesen Kindern in solchen Familien?
Was passiert mit Familien die keinen Garten haben? Sollen die Kinder wirklich 2 Wochen nicht außer Haus gehen dürfen?

Ich bin schockiert über die Art und Weise wie seit Anfang des Jahres mit dem Virus umgegangen wird.
Kinder sollten ganz herausgehalten werden. Sie bedürfen unserer Liebe und Nähe um Wachsen zu können, sie brauchen unser Lächeln und das der Mitschüler und auch Lehrer.

Ich unterhalte mich mit so vielen Menschen und Famlien - es ist so verrückt was passiert.
Ich verstehe, dass wir alle die vorerkrankt sind und somit Risikopatienten sind, schützen müssen. Aber auch diese Menschen haben ein Recht auf Lächeln und Nähe - wenn Sie es möchten. Unsere Großeltern wollen keinen Abstand zu unseren Kindern. Sie wollen leben mit allem was dazu gehört und nicht in Angst alleine daheim bleiben.
Nicht ganz - meinen Vater habe ich tatsächliche seit Januar nicht mehr gesehen. Wir könnten ihn anstecken... er ist herzkrank, somit Risikopatient. Wenn wir Pech haben, bleibt der Januar die letzte Begegnung. Ist das nicht traurig. Jederzeit kann sein Herz Schluss machen - auch ohne Corona.

Den Kindern beizubringen, wie es am Anfang der Pandemie war, das sie evtl. Virenträger sein können und schuld sein könnten am Tod der Eltern oder Großeltern ist unmenschlich und wirklich schrecklich.
Siehe Punkt 4. Worst Case verdeutlichen auf der Seite des BMI
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.html

Unser Leben auf der Erde ist endlich. Das müssen wir uns bewusst machen. Krankheit und Tod sind ein Teil dieses Lebens, dafür aber auch Liebe, Nähe, Lachen und so vieles mehr....

Angst - die seit Anfang des Jahres hochgehalten und gepuscht wird durch die große Politik (damit meine ich die Bundesregierung) und Medien trägt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zur Gesundheit der Menschen bei.

Warum wird nicht die Stärkung des Immunsystems in den Vordergrund gerückt? Bewegung, Ernährung, liebevolles Miteinander und vielleicht auch die Art wie wir mit Krankheit umgehen? Müssen es immer Antibiotika und andere Medikamte sein? Oder würde manchmal Ruhe und Zeit auch ihr übriges tun? Viele Eltern müssen arbeiten, sie haben oft keine Zeit zu warten bis sie oder die Kinder wieder gesund werden. Ist das nicht auch ein großes Problem?
Mir ist schon klar, das ein Covid 19 Erkrankter, wenn es ihm schlecht geht, mehr als Ruhe und Zeit braucht - aber es ist unser aller Umgang mit Krankheit der uns oft nicht gesünder werden lässt. Ich möchte auch nicht die Medizin vertäufeln - es hat alles sein Daseinsberechtigung. Aber so oft kommt man ohne auch ganz gut zurecht.

Ich würde mir Wünschen, dass der Blick von der aufaddierung der positiven (soll das nun jahrelang so weitergehen? ) zum aktiven unterstützen des Immunsystems geht. Das Gesundheit und nicht Krankheit im Vordergrund ist. Das die Menschen selbst entscheiden dürfen, ob und wieviel Besuch sie möchten. Das alte Menschen (vor allem in Pflegheimen) ihre Lieben im Arm halten dürfen so lange und so oft sie möchten. Ich wünsche mir die Menschlichkeit zurück.

Ich komme von einem zum anderen - tut mir leid. Aber ich bin besorgt über den Umgang mit den Menschen und vor allem das was meine Kinder erleben. Wir brauchen Luft zum atmen, Nähe und das Lächeln. Kinder sind nicht das Problem bei Corona und wenn doch, dann müssen wir lernen damit zu leben. Wir können sie nicht länger damit einengen. Mein Kinder wollen Gesicht zeigen, frei atmen und mit ihren Freunden spielen - auch in der Schule.

Vielen Dank für Ihre Zeit diese Zeilen zu lesen

Viele Grüße

Eva Kalteis

Antwort

Sehr geehrte Frau Kalteis,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Natürlich mache ich mir ebenfalls Gedanken, bin aber weder Epidemiologe noch Arzt. Daher vertraue ich grundsätzlich den ärztlichen Empfehlungen, insb. den über zehn medizinischen Experten aus dem Landkreis, welche seit Monaten mit in der Koordinierungsgruppe Pandemie sitzen. Wir bedenken natürlich die Folgen und reflektieren auch bei jeder Sitzung die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesen Bereichen.

Daneben sind wir an die fachlichen und rechtlichen Vorgaben der übergeordneten Dienststellen gebunden und haben diese grundsätzlich umzusetzen.
Ich habe Ihre Argumente und Themen daher auch an einige dieser Stellen weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

08.10.2020 - Sicherheit & Ordnung

Einhaltung Corona-Regeln am Dachauer Bahnhof

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat Löwl,

ich habe heute am Dachauer Bahnhof und danach feststellen müssen, dass bei den Dachauer Verkehrsbetrieben ein sehr begrenztes Bewusstsein für die Gefährdungen durch das Corona-Virus vorhanden ist. Morgens wollte ich mit dem Bus vom Bahnhof zum Finanzamt. An der Haltestelle direkt vor dem Haltestellenschild der Linie 220 standen vier oder fünf Busfahrer eng beieinander und unterhielten sich laut lachend - und ohne Maske. Es war nicht ganz leicht, an die Informationen auf der Abfahrtstafel zu gelangen. Ich habe eine Maske getragen.
Im Bus habe ich dann später den Busfahrer gefragt, ob er es richtig findet, so eng und ohne Maske mit seinen Kollegen vor dem Bus zu stehen. Er antwortete, die Busfahrer dürften auch draußen an der Haltestelle ohne Maske stehen. Das habe ich, unter dem Beifall der anderen Fahrgäste in Zweifel gezogen. Auch Busfahrer sind nicht immun und können das Virus verbreiten.
Ich habe dann über die Stadtwerke mit einem Herren von den Busbetrieben telefoniert, der Verständnis für die Fahrer hatte. Er meinte, die Fahrgäste würden draußen ja auch die Maske nicht tragen. Da spiele das dann ja keine Rolle. Es ist zwar richtig, dass viele an den Haltestellen die Maske nicht immer tragen, doch haben die Verkehrsbetriebe eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Mitarbeitern und den Fahrgästen. Daher kann ich diese Haltung nicht nachvollziehen. Ich will niemandem mit meinen Hinweisen schaden. Ich möchte aber auch sicher mit dem ÖPNV unterwegs sein und bitte Sie, Sich dieser Angelegenheit anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Braasch

Antwort

Sehr geehrter Herr Braasch,

nach der aktuell gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Maskenpflicht (§ 8 der 7. IfSMV). Nach unser Rechtsauslegung gehören die Haltestellen zwar zu den miterfassten „Einrichtungen“, allerdings gilt die Maskenpflicht nicht für (interne) Gespräche zwischen Fahrern oder Kontroll-/Servicepersonal.

Unbeschadet von betriebsinternen Arbeitsschutz- und Präventionsmaßnahmen – welche mir nicht bekannt sind – gilt beim internen Austausch zwischen Busfahrerinnen und Busfahrern sowie im Umfeld der Haltestellen lediglich das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 der 7. IfSMV. Demnach ist jeder angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese (Gebots-)Regelung ist jedoch nicht bewehrt.

Ich werde die Thematik aber gerne bei den im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen sowie der Stadt Dachau als eigenverantwortlicher Aufgabenträger ansprechen und um eine entsprechende Umsetzung bzw. Sensibilisierung bitten. Eine konkreten, rechtlich sanktionierten Verstoß kann ich aus Ihrer Darstellung jedoch nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

25.08.2020 - Sicherheit & Ordnung

Artikel im Merkur - siehe Text unten!

Frage

Artikel im heuten Merkur 21.08. - wäre schön wenn man auch zu den genannten Punkten auch Gründe zu verboten oder geplante Vorgehensweisen zur Eindämmung genannt hätte!
Mich speziell irritiert das Verbot für SUPs! Wie verhält es sich bei Kajaks, Schlauchbooten etc.? Warum wird nur eine Nutzergruppe mit einem Verbot belegt? Ist das so gerechtfertigt?
Und zu dem Problem mit den Gänsen. Ich habe mich bereits in den letzten Wochen gewundert, das einige Besucher angeblich Hautausschläge bzw. Probleme haben, die in der Vergangenheit nicht vorhanden waren?! Liegt es am Gänse-Kot auf den Liegewiesen? Mir ist bekannt, die Wasserqualität wird überprüft. Aber ein Zusammenhang zur Konzentration von Federn und sichtbaren Schmutz auf der Badeinsel und im Wasser ist sicherlich nicht auszuschließen!

Freitag, 21. August 2020, Dachauer Nachrichten / Lokalteil
Ärger am Karlsfelder See: Landratsamt appelliert an Gäste
Karlsfeld – Der Karlsfelder See ist ein nicht nur bei Karlsfeldern äußerst beliebtes Naherholungsgebiet. Leider benehmen sich nicht alle Gäste vorschriftsgemäß. Dies führe „zu einer allgemeinen Unzufriedenheit unter den Besuchern“, so Wolfgang Reichelt, Pressesprecher des Landratsamtes, in einer Pressemitteilung. Er wolle deshalb noch einmal auf geltende Regelungen hinweisen.

Die Nutzung der Liegewiesen wird durch die Verschmutzung mit Gänsekot erheblich eingeschränkt (wir berichteten). Um dieses Problem einzudämmen, ist das Füttern von Tieren an dem See verboten. Ebenso werden die Badegäste gebeten, Essensreste und Verpackungen wieder mitzunehmen oder in die Abfalleimer zu werfen.

Noch bis zum 30. September ist das Windsurfen auf dem See untersagt. Dies gelte auch für die beliebten Standup-Paddles, kurz SUP genannt, so Reichelt. „Beides wird regelmäßig von unserem Sicherheitsdienst vor Ort kontrolliert und bei Verstößen als Ordnungswidrigkeit gewertet.“

In der Badesaison werden die Toiletten-Anlagen am See bis zu zweimal täglich von Reinigungskräften gesäubert, das Toilettenpapier wird aufgefüllt. „Wir bitten jedoch darum, selbst Hygienemittel wie Seife und Desinfektionsmittel mitzubringen. Aus Erfahrung werden die Produkte, sobald diese zur Verfügung gestellt werden, leider entwendet.“

Für die gesamte Fläche des Erholungsgeländes, inklusive Parkplätze, geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen aufgrund der Corona-Pandemie (mehr dazu sowie die Benutzungssatzung auf der Webseite des Landratsamts unter www.landratsamt-dachau.de). dn

Antwort

Sehr geehrte Herr Koppitz,

ich habe Ihre Nachricht erhalten. Bei der von Ihnen zitierten Presseberichterstattung gab es augenscheinlich eine missverständliche Formulierung.

Nach der gültigen und vom Kreistag verabschiedeten Nutzungssatzung für das Erholungsgebiet Karlsfelder See sind motorgetriebene Boote und Segelboot sowie das Surfen – aufgrund der erreichbaren Geschwindigkeiten und des Verletzungsrisikos - verboten. Aufblasbare Ruderboote und Schwimminseln sowie klassische SUPs (bis 20 kg und aufblasbar) sind grundsätzlich zulässig, solang diese rücksichtsvoll genutzt werden.

Seit diesem Jahr haben wir nun aber immer wieder (neue) SUPs mit Segeln auf dem See feststellen müssen. Nur die Nutzung dieser SUPs ist – da mit dem surfen vergleichbar – verboten. Wir haben dies auch auf unseren Facebook-Seiten und in den sozialen Medien bereits Ende letzter Woche klargestellt.

Das Thema Gänsekot beschäftigt uns intensiv. Alle aktuellen (regelmäßig stattfindenden) Untersuchungen gehen von keiner Gesundheitsgefährdung aus. Ich gebe diese Frage aber gerne noch einmal an meine zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, da ich nicht ausschließen kann, dass ggf. einzelne Personen besonders reagieren. Wahrscheinlicher sind jedoch Reaktionen aufgrund von anderen Erregern, beispielsweise Zerkarien (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenchen/unterfoehring-quaddeln-nach-dem-baden-1.4990559). Ich hoffe, dass wir den See gerade in diesem Sommer nicht (temporär) schließen bzw. ein Badeverbot (wie an anderen Seen im Umland geschehen wegen anderen Belastungen bereits geschehen) aussprechen müssen.

Der guten Ordnung halber erlaube ich mir noch den Hinweis, dass die sog. Schwimminsel (formell eigentlich ein Rettungsfloss) von der Gemeinde Karlsfeld eingebracht wurde und der Landkreis sowie der Erholungsflächenverein hierfür nicht zuständig bzw. verantwortlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

06.05.2020 - Sicherheit & Ordnung

Spielplatzöffnung

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,
gestern wurde groß angekündigt, dass die Spielplätze geöffnet werden, die Kinder warten den ganzen Tag schon. Auf Nachfrage bei der Gemeinde heißt es, es gäbe vom Landratsamt noch kein Schreiben. Auf der Homepage des Landratsamtes ist der Hinweis auf die Neuerungen zu finden. Ich frage mich also, warum man das nicht umsetzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Dillner

Antwort

Sehr geehrte Frau Dillner,

leider weiß ich nicht, auf welches Schreiben die von Ihnen kontaktierte Gemeinde wartet. Vom Landratsamt wurde weder die Sperrung der Spielplätze angeordnet, noch wird diese von uns „aufgehoben“. Hier handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Freistaats Bayern, welche seit heute gilt und somit auch von allen (Behörden, Kommunen, Unternehmen, Einzelpersonen) anzuwenden bzw. zu beachten ist.

Anbei der Auszug aus der 4. BayIfSMV:

(1) Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.

(2) Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden sind gehalten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

28.04.2020 - Soziales, Sicherheit & Ordnung

Mann ergaunert € 40.000,00 Soforthilfe??

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl und Team,

https://www.merkur.de/lokales/dachau/coronavirus-soforthilfe-betrug-muenchen-dachau-bayern-euro-polizei-taeter-zr-13720285.html

normalerweise schreibe ich keine "Beschwerdebriefe", aber bei dieser ganzen Corona-Hysterie platzt mir jetzt langsam der Kragen.
Uns Otto-Normal-Bürgern wird von Staatswegen eine Geldstrafe angedroht, wenn man "ohne triftigen Grund" und "unbemaskt" unterwegs ist und das Landratsamt DAH/Staat Bayern zahlt ungesehen € 40.000,00 an einen polizeibekannten Betrüger aus, Coronasoforthilfe? Warum wird das nicht vorher geprüft? Wer zahlt die verschwundenen € 11.000,00 - der Steuerzahler?
Es geht jetzt sicherlich vielen kleineren und größeren Betrieben in DAH und im Landkreis finanziell schlecht, dass hier geholfen werden muss, keine Frage, aber bitte bei genauester Prüfung.
Wer auch immer dieses Geld genehmigt und ausgezahlt hat, sollte sich schämen und sofort persönlich haftbar und vom Dienst suspendiert werden, ich wäre bei sowas auch meinen Job los.

Ich hoffe, nicht, dass als Begründung "es sei so viel zu tun" kommt, das ist inakzeptabel!

Mit freundlichen Grüßen
Beate Koch

Antwort

Sehr geehrte Frau Koch,

ich habe Ihre Nachricht erhalten und kann Ihre Aufregung gut nachvollziehen. Allerdings ist das Landratsamt Dachau hier fälschlicherweise genannt worden. Die Anträge werden bei der Regierung von Oberbayern gestellt, dort geprüft und ggf. auch bewilligt sowie ausbezahlt. Informationen zu diesem konkreten Fall liegen mir daher nicht vor.

Ergänzend zu Ihren Ausführungen darf ich jedoch darauf verweisen, dass die Auszahlung der Hilfen „unbürokratisch und schnell“ erfolgen soll. Dieses Ziel steht - bei weit über 100.000 Anträgen innerhalb weniger Tage alleine in Oberbayern – natürlich im Widerspruch zu einer umfassenden und gründlichen Überprüfung („genauste Prüfung“). Daher können viele Angaben bei diesen Hilfen „an Eides statt“ versichert werden. Dies ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, um langwierige Prüfungen – zumindest kurzfristig – auszusetzen. Ein Verstoß ist somit aber dann auch nicht nur ein „Betrugsvergehen“ (§263 StGB), sondern wird in Tateinheit auch nach § 156 StGB (zusätzlich) bestraft; eine bloße Geldstrafe (wie beim Betrug alleine) ist hier nicht vorgesehen.

Gerade in Krisensituationen wie jetzt müssen staatliche Stellen Risiken für eine schnelle und nur so dann auch wirksame Hilfe eingehen, welche sich im Einzelfall dann leider auch immer wieder bestätigen. Dies ist aber eine bewusste Entscheidung des „Hilfegebers“ und wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (welche selbst oft aus anderen Bereichen nur kurzfristig zuversetzt werden und – wie im Fall dieser Hilfen – auch an den Wochenenden und über die Ostertage im Einsatz waren) so gut wie möglich und äußerst verantwortungsvoll behandelt. Einem vorsätzlichen, die Notlage vieler Unternehmen ausnutzenden Betrüger ist man dann leider erst einmal ausgeliefert. Zum Glück arbeiten unsere staatlichen Stellen (inkl. der Polizei) so effizient, dass dieser Missbrauch in vielen Fällen entdeckt, zumindest größtenteils unterbunden und am Ende auch bestraft wird.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl