Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

22.10.2020 - Sonstiges

Maskenpflicht für Grundschüler

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

die Corona Pandemie ist für uns alle eine besondere Herausforderung und verlangt uns eine Menge ab. Letztendlich sind wir aber natürlich bereit die Einschränkungen zu akzeptieren und alles dafür zu tun unsere Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitmenschen zu schützen.

Es gibt allerdings Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, welche nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr nachvollziehbar sind. Dazu gehört auf jeden Fall die Maskenpflicht für Grundschüler, gerade nach mittlerweile bestätigten Erkenntnissen das Kinder nur im sehr geringen Umfang zur Verbreitung von COVID19 Viren beitragen.

Ich bin Vater von 2 Kindern die ich über alles liebe und meine Tochter geht in die erste Klasse der Grundschule Odelzhausen. Seit dieser Woche ist die Maskenpflicht für Grundschüler in Kraft getreten, meine Tochter kommt jeden Tag mit Kopfschmerzen und Schwindelgefühl nach Hause. Diese Beschwerden hatte sie sonst noch nie. Soziale Kontakte werden in der Schule eingeschränkt, da sie ihre Freundinnen nicht mehr sehen darf und an ihrem Platz bleiben muss. Ad absurdum wird das allerdings geführt, wenn sich die Schulkinder morgens im Schulbus stapeln und der Sicherheitsabstand auf 10cm reduziert wird.

Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Gesundheit meiner Kinder und das nicht wegen Corona. Bitte heben Sie umgehend die Maskenpflicht an der Schule auf.

Vielen Dank und Viele Grüße
Daniel Benad

Antwort

Sehr geehrter Herr Benad,

ich habe Ihre Nachricht erhalten und Sie verfolgen sicherlich auch in den sozialen Medien sowie der lokalen Presse die aktuelle Diskussion zu dieser Frage.

Grundlage für die Maskenpflicht – auch in der Grundschule am Platz – ist in §25a der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV). Nach dieser bayernweit gültige Verordnung treten die inzidenzbegründeten Beschränkungen automatisch gem. der sog. Bayerischen Corona-Ampel in Kraft.

Die lokalen Behörden können einzelne Maßnahmen dann aussetzen (oder auch weitere anordnen bzw. verschärfen), wofür jedoch definierte Kriterien vorliegen müssen. Eine Aussetzung von den in der Verordnung gemachten Beschränkungen ist nur möglich, wenn die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen sind, die Kontaktnachverfolgung insoweit sichergestellt ist, und kein Risiko für eine Austragung der Infektionen in die weitere Bevölkerung gesehen wird. Gleiches gilt, wenn das Infektionsgeschehen deutlich unter dem Signal- und Schwellenwert liegt bzw. sich in diese Richtung entwickelt (=deutlich sinkt).

Auch wir hatten zu Beginn der vergangenen Woche erste Überlegungen gestartet, die Maskenpflicht an Schulen am Platz – übrigens sogar für alle Klassenstufen – auszusetzen, da wir bis Samstagvormittag noch keine einzige Infektion innerhalb einer Schule nachweisen konnten. Gerade letzten Samstag hatten wir jedoch einen massiven Anstieg der Fallzahlen und eine erste Infektionskette innerhalb einer Schule (Schüler zu Schüler im Klassenverband, ohne Kontakt in der Freizeit) wurde nachgewiesen. Daher haben wir uns – auch nach Rücksprache mit den medizinischen Experten hier vor Ort – gegen die Aussetzung entschieden und eine Neubewertung für diesen Freitag (dann auch mit den Vorgaben für die folgende Schulwoche) beschlossen.

Unabhängig von dem Termin am Freitag beobachten wir natürlich täglich die Entwicklung im Landkreis und im Umfeld von uns. Leider ist die 7-Tage-Inzidenz bis gestern auf knapp 75 gestiegen und wir haben zwischenzeitlich 4 Infektionen, welche auf einen Kontakt innerhalb der Schule zurückzuführen sind. Deshalb haben wir uns gestern gegen eine kurzfristige Anpassung bzw. Aussetzung der Maskenpflicht – wie in der LH München und im Landkreis Ebersberg erfolgt, wo mir die lokalen Lagebewertungen aber nicht bekannt sind – entschieden. Wir werden uns im Kreis der oberbayerischen Landräte heute aber abstimmen und – wie geplant – morgen die Pandemielage dann für die Schulen gesamtheitlich bewerten. Eine Entscheidung zum Schulunterricht in der kommenden Woche soll dann schnellstmöglich, spätestens aber bis Sonntag gegen 15 Uhr, erfolgen.

Ich bitte Sie um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und unsere lokalen Handlungsspielräume.
Die aktuelle Entwicklung können Sie auf den InterNet-Seiten des Landratsamts oder unseren Kanälen in den sozialen Netzwerken verfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

16.10.2020 - Soziales

Nachfrage Pflegestützpunkt

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

ich hatte vor im Juni bereits einmal über dieses Medium angefragt, ob es einen Termin für den Pflegestützpunkt in Dachau gibt.

Es wurde mir mitgeteilt, dass durch Corona es zu verständlichen Verzögerungen gekommen ist und Sie zuversichtlich sind, dass der Stützpunkt bald die Arbeit aufnehmen wird.

Nun habe ich in dem Artikel vom 09.09.20 in der SZ gelesen, dass Hr. Bernhard Seidenath zuversichtlich ist, dass in den kommenden Monaten der Stützpunkt eröffnet werden wird.

Dieses ist eine sehr schöne Nachricht. Ich hoffe, das dem auch so sein wird und ich bald in der Presse einen entsprechenden Artikel mit der Ankündigung der Eröffnung des Pflegestützpunktes Dachau lesen werde. Das wäre für Dachau und den Landkreis ein echter Gewinn und eine enorme Erleichterung für so viele Senioren in unserer Heimat.

Besten Dank für ein kurzes Feedack.

Herzliche Grüße
Tom Schütz

Antwort

Sehr geehrter Herr Schütz,

gemeinsam mit Bezirkstagspräsident Josef Mederer habe ich am 15.10.2020 den Initativantrag für den Pflegestützpunkt im Landkreis Dachau unterzeichnet (s. entsprechende Pressemitteilung vom 16.10.2020 - https://www.landratsamt-dachau.de/aktuelles/pressemitteilungen/gruenes-licht-fuer-pflegestuetzpunkt-im-landkreis-dachau/. Dieser geht am 16.10.2020 an den zuständigen Ausschuss und wir hoffen – da alle Punkte bereits vorabgestimmt sind – um eine nahe Zustimmung. Sobald diese Zustimmung vorliegt, werden wir unsere Genossenschaft zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung im Landkreis Dachau eG beauftragen, den Pflegestützpunkt einzurichten. Ich hoffe, dass dieser – natürlich abhängig vom Zeitraum bis zur Zustimmung und weiteren, coronabedingten Verzögerungen - im ersten Quartal 2021 dann seine Arbeit aufnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

16.10.2020 - Sicherheit & Ordnung

Fallzahlen Auswertung

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

ich verstehe das im Moment die Sorge groß ist - der Herbst ist da und mit ihm kommen viele Viren.

Allerdings wären die Menschen weniger in Panik würde man bei den positiv getesteten nicht von "infizierten" sondern eben von positiv getesteten sprechen.

Die PCR Test`s sind sehr sensitiv und erkennen auch kleinste Covid 19 Genome/Teile. Ob die Person krank war, ist, wird oder infektiös ist, kann mit einem PCR Test nicht herausgefunden werden. Diese Ungenauigkeit führt jedoch dazu, dass gesunde Menschen, also Kinder, Familien für 14 Tage in Quarantäne müssen. Das ist schon extrem, wenn man bedenkt dass (im Moment) kaum jemand Symptome zeigt. Sogar Familien die 2 x negativ getestet wurden mussten trotzdem in Quarantäne weil sie zur Kontaktperson 1 gehören. Den Eltern dann zu sagen, sie müssen Abstand zu ihren Kindern halten finde ich extrem gefährlich. Was ist wenn sich Eltern wirklich daran halten? Aus Angst vor dem tödlichen Virus? Womöglich die Kinder alleine ins Zimmer verfrachten oder wenn Sie keine Umarmungen mehr bekommen dürfen?
Sie sind auch Vater 3er Kinder. Wir auch - ich würde niemals meinen Kindern Nähe verweigern oder Abstand einfordern.
Was passiert mit diesen Kindern in solchen Familien?
Was passiert mit Familien die keinen Garten haben? Sollen die Kinder wirklich 2 Wochen nicht außer Haus gehen dürfen?

Ich bin schockiert über die Art und Weise wie seit Anfang des Jahres mit dem Virus umgegangen wird.
Kinder sollten ganz herausgehalten werden. Sie bedürfen unserer Liebe und Nähe um Wachsen zu können, sie brauchen unser Lächeln und das der Mitschüler und auch Lehrer.

Ich unterhalte mich mit so vielen Menschen und Famlien - es ist so verrückt was passiert.
Ich verstehe, dass wir alle die vorerkrankt sind und somit Risikopatienten sind, schützen müssen. Aber auch diese Menschen haben ein Recht auf Lächeln und Nähe - wenn Sie es möchten. Unsere Großeltern wollen keinen Abstand zu unseren Kindern. Sie wollen leben mit allem was dazu gehört und nicht in Angst alleine daheim bleiben.
Nicht ganz - meinen Vater habe ich tatsächliche seit Januar nicht mehr gesehen. Wir könnten ihn anstecken... er ist herzkrank, somit Risikopatient. Wenn wir Pech haben, bleibt der Januar die letzte Begegnung. Ist das nicht traurig. Jederzeit kann sein Herz Schluss machen - auch ohne Corona.

Den Kindern beizubringen, wie es am Anfang der Pandemie war, das sie evtl. Virenträger sein können und schuld sein könnten am Tod der Eltern oder Großeltern ist unmenschlich und wirklich schrecklich.
Siehe Punkt 4. Worst Case verdeutlichen auf der Seite des BMI
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.html

Unser Leben auf der Erde ist endlich. Das müssen wir uns bewusst machen. Krankheit und Tod sind ein Teil dieses Lebens, dafür aber auch Liebe, Nähe, Lachen und so vieles mehr....

Angst - die seit Anfang des Jahres hochgehalten und gepuscht wird durch die große Politik (damit meine ich die Bundesregierung) und Medien trägt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zur Gesundheit der Menschen bei.

Warum wird nicht die Stärkung des Immunsystems in den Vordergrund gerückt? Bewegung, Ernährung, liebevolles Miteinander und vielleicht auch die Art wie wir mit Krankheit umgehen? Müssen es immer Antibiotika und andere Medikamte sein? Oder würde manchmal Ruhe und Zeit auch ihr übriges tun? Viele Eltern müssen arbeiten, sie haben oft keine Zeit zu warten bis sie oder die Kinder wieder gesund werden. Ist das nicht auch ein großes Problem?
Mir ist schon klar, das ein Covid 19 Erkrankter, wenn es ihm schlecht geht, mehr als Ruhe und Zeit braucht - aber es ist unser aller Umgang mit Krankheit der uns oft nicht gesünder werden lässt. Ich möchte auch nicht die Medizin vertäufeln - es hat alles sein Daseinsberechtigung. Aber so oft kommt man ohne auch ganz gut zurecht.

Ich würde mir Wünschen, dass der Blick von der aufaddierung der positiven (soll das nun jahrelang so weitergehen? ) zum aktiven unterstützen des Immunsystems geht. Das Gesundheit und nicht Krankheit im Vordergrund ist. Das die Menschen selbst entscheiden dürfen, ob und wieviel Besuch sie möchten. Das alte Menschen (vor allem in Pflegheimen) ihre Lieben im Arm halten dürfen so lange und so oft sie möchten. Ich wünsche mir die Menschlichkeit zurück.

Ich komme von einem zum anderen - tut mir leid. Aber ich bin besorgt über den Umgang mit den Menschen und vor allem das was meine Kinder erleben. Wir brauchen Luft zum atmen, Nähe und das Lächeln. Kinder sind nicht das Problem bei Corona und wenn doch, dann müssen wir lernen damit zu leben. Wir können sie nicht länger damit einengen. Mein Kinder wollen Gesicht zeigen, frei atmen und mit ihren Freunden spielen - auch in der Schule.

Vielen Dank für Ihre Zeit diese Zeilen zu lesen

Viele Grüße

Eva Kalteis

Antwort

Sehr geehrte Frau Kalteis,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Natürlich mache ich mir ebenfalls Gedanken, bin aber weder Epidemiologe noch Arzt. Daher vertraue ich grundsätzlich den ärztlichen Empfehlungen, insb. den über zehn medizinischen Experten aus dem Landkreis, welche seit Monaten mit in der Koordinierungsgruppe Pandemie sitzen. Wir bedenken natürlich die Folgen und reflektieren auch bei jeder Sitzung die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesen Bereichen.

Daneben sind wir an die fachlichen und rechtlichen Vorgaben der übergeordneten Dienststellen gebunden und haben diese grundsätzlich umzusetzen.
Ich habe Ihre Argumente und Themen daher auch an einige dieser Stellen weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

08.10.2020 - Sicherheit & Ordnung

Einhaltung Corona-Regeln am Dachauer Bahnhof

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat Löwl,

ich habe heute am Dachauer Bahnhof und danach feststellen müssen, dass bei den Dachauer Verkehrsbetrieben ein sehr begrenztes Bewusstsein für die Gefährdungen durch das Corona-Virus vorhanden ist. Morgens wollte ich mit dem Bus vom Bahnhof zum Finanzamt. An der Haltestelle direkt vor dem Haltestellenschild der Linie 220 standen vier oder fünf Busfahrer eng beieinander und unterhielten sich laut lachend - und ohne Maske. Es war nicht ganz leicht, an die Informationen auf der Abfahrtstafel zu gelangen. Ich habe eine Maske getragen.
Im Bus habe ich dann später den Busfahrer gefragt, ob er es richtig findet, so eng und ohne Maske mit seinen Kollegen vor dem Bus zu stehen. Er antwortete, die Busfahrer dürften auch draußen an der Haltestelle ohne Maske stehen. Das habe ich, unter dem Beifall der anderen Fahrgäste in Zweifel gezogen. Auch Busfahrer sind nicht immun und können das Virus verbreiten.
Ich habe dann über die Stadtwerke mit einem Herren von den Busbetrieben telefoniert, der Verständnis für die Fahrer hatte. Er meinte, die Fahrgäste würden draußen ja auch die Maske nicht tragen. Da spiele das dann ja keine Rolle. Es ist zwar richtig, dass viele an den Haltestellen die Maske nicht immer tragen, doch haben die Verkehrsbetriebe eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Mitarbeitern und den Fahrgästen. Daher kann ich diese Haltung nicht nachvollziehen. Ich will niemandem mit meinen Hinweisen schaden. Ich möchte aber auch sicher mit dem ÖPNV unterwegs sein und bitte Sie, Sich dieser Angelegenheit anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Braasch

Antwort

Sehr geehrter Herr Braasch,

nach der aktuell gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen für Fahr- und Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Maskenpflicht (§ 8 der 7. IfSMV). Nach unser Rechtsauslegung gehören die Haltestellen zwar zu den miterfassten „Einrichtungen“, allerdings gilt die Maskenpflicht nicht für (interne) Gespräche zwischen Fahrern oder Kontroll-/Servicepersonal.

Unbeschadet von betriebsinternen Arbeitsschutz- und Präventionsmaßnahmen – welche mir nicht bekannt sind – gilt beim internen Austausch zwischen Busfahrerinnen und Busfahrern sowie im Umfeld der Haltestellen lediglich das allgemeine Abstandsgebot nach § 1 der 7. IfSMV. Demnach ist jeder angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese (Gebots-)Regelung ist jedoch nicht bewehrt.

Ich werde die Thematik aber gerne bei den im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen sowie der Stadt Dachau als eigenverantwortlicher Aufgabenträger ansprechen und um eine entsprechende Umsetzung bzw. Sensibilisierung bitten. Eine konkreten, rechtlich sanktionierten Verstoß kann ich aus Ihrer Darstellung jedoch nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

06.10.2020 - Sonstiges

Corona Ausstattung mit Masken an den Schulen

Frage

Wie ist die Ausstattung mit Schutzmasken an den Schulen gewährleistet?
Kann es sein,dass Eltern/Schülern 1.- Euro pro Maske abverlangt wird, wenn diese einmal vergessen wird und der Bund auf über 1,2 Milliarden Masken sitzt?
Gibt es hierzu eine Regelung mit Ausstattung der Schulen im LK Dachau?

Danke für eine Info.
MfG
Mathias Findeisen

Antwort

Sehr geehrter Herr Findeisen,

der Landkreis ist für die weiterführenden Schulen, die Stadt Dachau und die Gemeinden für die Grund- und Mittelschulen Sachaufwandsträger. Dies bedeutet, dass wir neben den Räumlichkeiten für den Schulunterricht auch die technische und sachliche Ausstattung zur Verfügung stellen. Der persönliche Schulbedarf fällt – ebenso wie die Kleidung der Schülerinnen und Schüler (Deutschland kennt ja generell keine „Schuluniformen“) – nicht darunter und es gibt insoweit auch keine Regelung zur Ausstattung der Schulen mit Masken. Bund, Freistaat und auch wir als Landratsamt halten für Notfälle im Gesundheitsbereich bzw. bei konkreten Ausbruchgeschehen selbstverständlich Masken verschiedener Schutzklassen bereit, welche aber an Dritte – außer im Katastrophenfall – auch nur gegen Kostenersatz ausgegeben werden.

Die aktuell notwendige Mund-Nasen-Bedeckung (welche ja nicht zwingend eine über die Schule besorgte Maske sein muss, vielmehr reicht ja auch eine sog. Community-Maske oder ein tauglicher Schaal) an den Schulen muss daher von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden, auch vor dem Hintergrund, dass die Maske ja auch in zahlreichen anderen Bereichen notwendig/vorgeschrieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl