Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

04.01.2023 - Sonstiges

neu Müllgebührenkalkulation

Frage

Guten Tag,
zu dem letzten "Kreisblick" S 10 > "Das haben wir beschlossen" betr. neue Abfallgebührensatzung interessiert mich wie es zu folgender Aussage bzw. Feststellung kommen kann:
"Aufgrund der guten Ergebnisse der GfA steigen die Müllgebühren nicht wie ursprüglich kalkuliert um 10%, sondern nur um knapp über 1%."
Es ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden gegen eine / diese "moderate" Erhöhung, deren Bescheid wir zwischenzeitlich erhalten haben.
Aber wie kann denn "ursprünglich" eine Erhöhung um 10% errechnet werden - und dies wird nun auch noch bekannt gegeben - um jetzt auf nur "knapp über 1%" zu kommen. Gibt es zu einem früheren Zeitpunk noch keine "belastbaren" Zahlen die eine einigermaßen vorhersehbare realitätsnahe Kalkulation zulassen ? Hat da irgend Jemand etwas nicht im Griff ? Oder ist die "moderate" Gebührenerhöhung nur eine politisch gewollte im Hinblick auf die Wahlen im kommenden Oktober ? Um in 4 Jahren dann wieder kräftig bzw. normal erhöhen zu können ?

Eine ehrliche Antwort darf wohl (nicht) erwartet werden.

Antwort

Sehr geehrter Herr Tilgner,

ich habe Ihre Nachricht erhalten.

Die Kalkulation der Abfallgebühren – welche immer einen 4-Jahres-Zeitraum umfasst – ist ein komplexes Verfahren, welches insg. mehrere Monate dauert (u.a. Prognose der Abfallmengen, Markterkundung für die Entsorgung, „Einpreisung“ gesetzlicher Änderungen wie z.B. die Umsetzung der Clean Vehicles Directive, usw.). Die Besonderheit bei der letzten Kalkulation für die Jahre ab 2023 lag darin, dass aufgrund der massiv und unerwartet gestiegenen Einnahmen der GfA im Bereich Stromerzeugung/-verkauf und Fernwärme die Müllverbrennungskosten deutlich gesenkt werden konnten bzw. aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sogar gesenkt werden mussten. Die Energiepreisentwicklung war zu Beginn der Kalkulation so noch nicht absehbar und wurde seitens der GfA mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2023 umgesetzt, was dann kurzfristig noch in die Gebührenkalkulation mit der deutlich geringeren Erhöhung der Müllgebühren aufgenommen wurde.

Wie sich die Abfallgebühren in 4 Jahren entwickeln werden, kann heute noch nicht prognostiziert werden. Weder die Entwicklungen auf den Energie- und Wertstoffmärkten auf der Einnahmeseite, noch die Kosten für die Entsorgung (wohl deutlich höher aufgrund von gesetzlich vorgeschriebenen neuen Antriebstechniken bei den Entsorgungsfahrzeugen sowie den Entwicklungen im Lohnbereich, weitere Umweltschutzauflagen, neue Taxonomievorgaben bzw. CO2-Abgabe) auf der Ausgabenseite können heute schon beziffert werden. Gesetzlich wäre dies auch nicht berücksichtigungsfähig, da es sich beim Abfallgebührenhaushalt um einen „in sich geschlossenen“ Sonderhaushalt handelt. Dies bedeutet, dass Mehreinnahmen in einer Kalkulationsperiode in der folgenden Kalkulation anzusetzen und vollständig „aufzuzehren“ sind bzw. Mindereinnahmen natürlich entsprechend „auszugleichen“ sind. Dies wird durch die zuständigen Kreisgremien (in welchen ja verschiedene Parteien vertreten sind) sowie externe Prüfungsorgane sichergestellt. Eine von Ihnen wohl unterstellte „wahltaktische“ Gebührenfestsetzung ist somit ausgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

06.04.2022 - Sonstiges

Dauerbeleuchtung Realschule Augustenfeld

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,
ich war Teilnehmer des kürzlichen Bürgerdialogs zum Klimaschutz in der Realschule Augustenfeld. Danke für die hochkarätigen Referenten!

Mein Anliegen ist die nächtliche Dauerbeleuchtung der Turnhalle der Realschule Augustenfeld (an der Ecke Theodor-Heuss-Str./Nikolaus-Deichl-Str.). Seit einigen Monaten schon brennt hier jede Nacht bis zu den Morgenstunden das volle Deckenlicht. Lediglich an einigen wenigen Tagen und manchmal auch Stunden bleibt die Halle dunkel. Ursache ist möglicherweise eine nur sehr schwer zu handhabende Steuerung/Programmierung der Elektrik. Seit nunmehr 10 Jahren treten ähnliche Probleme an der gesamten Schule immer wieder auf.

Auch in Anbetracht der aktuellen energiepolitischen Situation bitte ich Sie, prüfen zu lassen, ob dies künftig vermieden werden kann. Herzlichen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Siegfried Gust

Antwort

Sehr geehrter Herr Gust,

vielen Dank für Ihre Nachricht, welche ich umgehend an meinen zuständigen Fachbereich weitergeleitet habe. Eine „nächtliche Dauerbeleuchtung“ ist natürlich nicht beabsichtigt und wir werden dies klären. Problematisch ist hier, dass die Sporthalle in den Abendstunden durch diverse Gruppen und Mannschaften der örtlichen Sportvereine genutzt wird und hier dann wohl nicht immer klar ist, wer der Letzte ist, der „das Licht ausmachen soll“.

Ansonsten werden die Lichter im Schulgebäude durch Bewegungsmelder aktiviert. Hier lasse ich gerne prüfen, ob es technische Probleme gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

04.07.2021 - Sonstiges

Corona Zweitimpfung

Frage

Lieber Herr Löwl,
meine erste Impfung hatte ich mit AstraZeneca und habe am kommenden Mittwoch, den 7. Juli meinen zweiten Impftermin in Erdweg. Habe ich da die Möglichkeit, Biontech bzw. Moderna zu bekommen?

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
E. Lauko

Antwort

Sehr geehrte Frau Lauko,

bei allen AstraZeneca-Zweitimpfterminen wird auch ein mRNA-Impfstoff zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

29.06.2021 - Sonstiges

Impfangebot an Schulen

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl

Ich bin sehr unangenehm Berührt von der Abfrage durch die Schule meiner Kinder.
Für mich gilt immer noch die Empfehlung der StiKo. Daher empfinde ich Ihr Schreiben als "Impfempfehlung" durch die Hintertür. Vermitteln Sie doch Eltern, sich nicht ständig informieren, den Eindruck, eine Impfung für Kinder ab 12 Jahren wäre problemlos möglich. Denn über die Einschätzung "Nutzen / Risiko" der StiKo wird in Ihrem Schreiben nichts erwähnt.
Ich bitte Sie, diese Art des Impfangebots an Schulen nochmals zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Landenberger

Antwort

Sehr geehrte Frau Landenberger,

ich habe Ihre Nachricht erhalten. Es trifft zu, dass eine Coronaschutzimpfung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (aktuell noch) durch die STIKO – ohne Vorlage von spezifischen Indikationen wie Vorerkrankungen oder nahestehenden Kontaktpersonen mit entsprechender Gefährdung; in diesen Fällen schon - nicht empfohlen ist. Der Impfstoff des Herstellers BioNTech ist jedoch ab 12 Jahren zugelassen und somit kann dieser – nach entsprechender Aufklärung und analog zur Verwendung von AstraZeneca oder Johnson&Johnson bei Personen unter 60 Jahren bzw. bei zahlreichen anderen verfügbaren Impfungen, wofür keine spezielle STIKO-Empfehlung vorliegt – verimpft werden.

Aus diesem Grund – und aufgrund von zahlreichen Anfragen und Bitten aus der Eltern- und Schülerschaft in den vergangenen Wochen – planen wir nun, auch für diese Altersgruppe ein freiwilliges Impfangebot anzubieten und somit die bereits bestehenden Impfmöglichkeiten bei den niedergelassenen Ärzte und in den impfenden Praxen zu ergänzen. Die aktuelle Abfrage bei den Schulen dient hier ausschließlich einer Bedarfsabschätzung für die weiteren Planungen und erfolgt – zumindest auf Kreisebene - auch unverbindlich und anonymisiert.

Eine Impfempfehlung ist mit der Abfrage nicht verbunden und vor jeder Impfung steht auch die – rechtlich vorgeschriebene - individuelle Aufklärung und Einwilligung; bei Kinder und Jugendlichen auch durch die Erziehungsberechtigten. Ihre Bedenken, dass „nicht ständig informierte Eltern“ hier ggf. keinen ausreichenden Informationsstand haben, sehe ich daher nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

22.06.2021 - Sonstiges

Maskenpflicht für Schüler im Klassenzimmer

Frage

Guten Tag Herr Löwl,

ich bin Mutter von drei Kindern und bin auf Grund der weiterhin bestehenden Maskenpflicht im Unterricht sichtlich irritiert.

Vielleicht können Sie mir erklären, was ich mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehen kann?!

Die Inzidenz in unserem Landkreis liegt heute bei 1,9.
Meine Kinder werden 2x wöchentlich in der Schule getestet.
Allen Lehrern (die dies wünschen) wurde ein Impfangebot gemacht.
Es liegen meistens Temperaturen von über 30 Grad vor.
Das Klassenzimmer kann dauerhaft gelüftet werden.
Es dürfen private Feiern mit 50 Erwachsenen in Innenräumen stattfinden.

Warum müssen meine Kinder im Klassenzimmer eine Maske tragen?
Wir hatten früher bei diesen Temperaturen "Hitzefrei"!

Ich kann es nicht verstehen, kann es meinen Kindern nicht logisch erklären und finde, dass sich Politiker dafür stark machen müssen die Maskenpflicht im Klassenzimmer aufzuheben.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ina Fetsch

Antwort

Sehr geehrte Frau Fetsch,

ich habe Ihre eMail erhalten. Allerdings ist die von Ihnen kritisierte Maskenpflicht keine lokale Regelung und die Schulen sind staatliche Stellen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums. Weder Landratsamt noch Landkreis haben hier – im Gegensatz zu letztem Jahr – noch Regelungs- oder Gestaltungskompetenzen.

Wie Sie der öffentlichen Berichterstattung aber entnommen haben, wird die Maskenpflicht an Schulen intensiv im Ministerrat diskutiert und angepasst, sodass bereits seit vergangener Woche im Freien (Schulhof, Exkursionen und natürlich - wie bisher schon - auch auf dem Schulweg) keine Maske getragen werden muss und diese Woche nun auch in Grundschulen die Maskenpflicht am Platz entfallen ist. Die Diskussion geht – nicht nur in Bayern, sondern bundesweit – weiter. Ich gehe daher davon aus, dass es in den kommenden Wochen noch zu weiteren Lockerungen kommen wird, kann dies aber weder rechtlich noch mit Blick auf die pandemische Entwicklung (Stichwort: Delta-Mutation) prognostizieren; beispielsweise ist die Inzidenz im Landkreis heute bereits wieder leicht angestiegen.

Hier vor Ort haben wir die Lehrkräfte aber nochmals sensibilisiert, auf die besondere Situation und Temperaturen Rücksicht zu nehmen; also auf Maskenpausen und insb. ausreichende Flüssigkeitszunahme zu achten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl