Landrat im Dialog - Fragen und Antworten

Gemeinsam und gut miteinander leben im Landkreis Dachau. Dazu gehört auch, Anliegen und Probleme direkt zu klären.
Landrat Stefan Löwl steht Ihnen im Rahmen des Bürgerdialogs Rede und Antwort. Hier finden Sie die bisherigen Anfragen.

29.04.2021 - Sonstiges

Öffnung Hundesportverein

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

seit November letzten Jahres sind nun alle Hundesportvereine im Umkreis geschlossen.
Während es im Außensportbereich stetig Lockerungen gibt (Tennis, Golf etc.), können wir leider nicht mehr nachvollziehen warum die Hundesportvereine nach wie vor geschlossen bleiben müssen.

Bitte vergessen Sie diese Randgruppen nicht und ermöglichen Sie uns auch diesen, völlig kontaktlosen Sport wieder aufnehmen zu können.
Ich spreche hier nicht von Gruppenstunden mit einer größeren Menschenmenge sondern das Trainieren von max. 1-2 Personen auf dem Platz.

Vielen Dank Vorab für Ihre Rückmeldung und Grüße aus dem Dachauer Umland

L. Wimmer

Antwort

Sehr geehrte Frau Wimmer,

ich habe Ihre Nachricht erhalten und das Thema auch schon mehrfach angesprochen. Ich bitte aber um Verständnis, dass die Regelungen durch den Bund bzw. Freistaat gemacht werden und wir hier vor Ort keine lokalen Abweichungskompetenzen haben. Ich bin mir aber sicher, dass die relevanten Entscheidungsträger die Belange aller aktuell betroffenen Bereiche (auch Sport, Einzelhandel, Kultur, Veranstaltungsbranche, u.v.a.m.) im Blick haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Löwl

27.04.2021 - Sonstiges

Schulen

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat, die 4 Klassen haben jetzt ihre letzte Probe für den Übertritt geschrieben. Und Sie sind sicherlich genauso stolz auf Ihren Sohn wie wir wie sie das trotz Corona hinbekommen haben. Meine Frage an Sie. Wann gibt es Distanzunterricht für die 4. Klassen? Der inzidenzwert liegt immer noch bei 250 ? Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund. Elvira Erber

Antwort

Sehr geehrte Frau Erber,

ich habe Ihre eMail erhalten. Bei den Schulen handelt es sich jedoch grundsätzlich um staatlichen Stellen, welche dem Kultusministerium bzw. den nachgeordneten (staatlichen) Stellen (Regierung, Schulamt) unterstehen. Als Landkreis/Landratsamt haben wir hier keine lokale Regelungszuständigkeit. Ich bitte Sie daher, sich ggf. direkt an die Schulverwaltung bzw. die zuständigen Ministerien zu wenden.

Nach meiner Kenntnis können Leistungen für den Übertritt allerdings bis zum Tag vor dem Übertrittzeugnis erbracht und berücksichtigt werden, auch wenn dies eher unüblich ist. Wie sich die Frage der „Abschlussklasse“ aber danach ab Mitte Mai verhält, müsste die Schulverwaltung klären, das Schulamt erhielt daher eine Kopie meiner Antwort.

Ergänzend darf ich außerdem noch darauf hinweisen, dass die Inzidenz glücklicherweise wieder unter den Wert von 200 gefallen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

20.04.2021 - Sonstiges

Impfungen

Frage

Sehr geehrter Herr Löwl,

durch Asthma bronchiale gehöre ich zur Gruppe 3 der Impf-Verordnung. Seit einer Woche bekomme ich Emails, dass ich einen Termin buchen darf.

Leider ist bis einschließlich 30.5.2021 kein Termin frei. Laut HomePage heißt es: Für Fragen wenden Sie sich an die 116 117. Dann kommt: leider sind alle Leitungen belegt. Zudem ist eine Aussage ist widersprüchlich. Dachau sagt, ein Impftermin ist nur online möglich. Die 116117 sagt, dass man auch telefonisch einen Termin buchen kann. Beides ist auf der Homepage vom Impfzentrum Dachau zu lesen. Was kann ich tun??

Mit freundlichen Grüßen
Lanfranchi Sandra

Antwort

Sehr geehrte Frau Lanfranchi,

es gibt zahlreiche freie Termine, aktuell aber leider nur mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca, welcher nur für Personen über 60 freigegeben ist; außerdem kann jeder Landkreisbürger ab 60 Jahre sich am kommenden Sonntag (auch ohne Termin) an der Realschule Dachau von 9h00 – 15h00 impfen lassen. Wenn Sie unter 60 Jahre alt sind, werden Ihnen aktuell aber keine Termine angezeigt. Leider kann das bayernweite System - da bei Programmierung nicht klar war, dass es eine Altersdifferenzierung bei den Impfstoffen gibt - eine zielgerichtete Einladung nach Alter nicht zu.

Wir schalten alle 2-3 Tage - je nach Impfstoffzuweisung, erneut wohl am Sonntagnachmittag/-abend - auch wieder Impftermine mit BioNTech oder Moderna frei; alleine in der kommenden Woche werden dies ca. 2.000 sein. Bitte versuchen Sie es ab und zu weiter.

Ansonsten wäre eine Priorisierung (mit einem bestimmten Impfstoff) möglich, wenn Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen (können).

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl

20.04.2021 - Sonstiges

Impfzentrum Karlsfeld

Frage

Geehrter Herr Löwl
Gestern abend um 22.30 Uhr nahmen meine Frau und ich einen Impftermin wahr. Nach all dem bürokratischen Aufwand, Impfung und Wartesollzeit, verließen wir das Impfzentrum der Johanniter nach gut einer Stunde.
Draußen standen wir dann in vollkommener Dunkelheit und hatten Mühe, unser geparktes Kfz. zu finden, was aber mit Hilfe der Fernbedienung (Willkommen-Blinken des Wagens) dann nicht allzu schwierig war.
Wesentlich schwieriger war es, im Stockdunklen, den Weg zu finden, da nicht sichtbar. Unebenheiten, Steine, kurze Sträucher etc. waren nicht zu erkennen und ein Sturzrisiko absolut gegeben. (und dies nicht nur für knapp 70.-jährige!)
Es ist uns völlig unverständlich, daß der Parkplatz vor dem Impfzentrum nicht mal minimalst beleuchtet ist -- warum???
Um es sarkastisch auszudrücken: Ich bekomme eine Coronaspritze, um geschützt zu sein, stolpere jedoch auf dem Parkplatz über ein nicht sichtbares Hindernis und breche mir das Genick.

Antwort

Sehr geehrter Herr Samhuber,

ich habe Ihre eMail erhalten.
Bisher hatten wir keinerlei entsprechende Hinweise und der Parkplatz wurde – schon seit Jahren – auch in den Abend-/Nachtstunden genutzt; von Seebesuchern ebenso wie von Gästen der Restaurants.

Ich werde Ihre eMail aber gerne weiterleiten, ob ggf. eine rudimentäre (Not-)Beleuchtung für nächtliche Betriebsstunden des Impfzentrums angebracht werden kann.

Mit freundlichen Grüße

Stefan Löwl

20.04.2021 - Sonstiges

Aufhebung der Impfpriorisierung mit AstraZeneca

Frage

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit großem Wohlwollen verfolge ich die Anstrengungen von Ihnen und des Landkreises, die Coronaimpfungen voran zu bringen. Die Zahlen sprechen für sich: Das machen Sie, das Gesundheitsamt und alle weiteren Beteiligten wunderbar.

Auch bin ich froh über die Aufhebung der Impfpriorisierung für AstraZeneca (AZ). Der Zustand der letzten Wochen war weder ethisch noch medizinisch länger vertretbar. Ethisch ist es nicht haltbar, dass eine priorisierte Person bei der keine medizinischen Gründe (d.h. STIKO Empfehlung oder individuelle gesundheitliche Gründe) gegen eine Impfung mit AZ sprechen, eine AZ-Impfung ablehnen kann ohne ihre Priorisierung damit zu verwirken.

Nun habe ich bei verschiedenen Hausärzten versucht einen Impftermin mit AZ zu bekommen. Leider haben die Praxen angefangen eigene Priorisierungslisten - die weder durch die STIKO-Empfehlung noch durch die Bundes-Priorisierung gedeckt ist - aufzustellen. Mit welchen Argumenten ließe sich begründen z.Zt. nur Männer ü40 auf Wunsch mit AZ zu impfen?! Das ist weder ethisch, medizinisch noch rechtlich haltbar! Ich bitte Sie daher nochmal den impfenden Ärzten im Landkreis klar zu machen, dass eine Aufhebung der Impfpriorisierung für AZ eben das bedeutet: sie ist aufgehoben!

Mit freundlichen Grüßen,

Lucas Neher

Antwort

Sehr geehrter Herr Neher,

ich habe Ihre Nachricht erhalten, kann Ihnen hier aber leider nur bedingt weiterhelfen.

Bei der von uns (namentlich unserem Versorgungsarzt Dr. Günzel) freigegeben Priorisierung handelt es sich um eine rein rechtliche Entscheidung in Bezug auf die Impfreihenfolge gemäß der Coronaimpfverordnung des Bundes.

Die konkrete Durchführung einer Impfung liegt – neben den rechtlichen, nun aufgehobenen Restriktionen – aber immer in der (medizinischen) Verantwortung des impfenden Arztes. Dieser trifft die finale Entscheidung, ob er eine Impfung (aufgrund von Empfehlungen, aktuellem Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, usw.) vornimmt. Die Frage Ihrer Impfung müssen Sie daher bitte mit dem impfenden Arzt direkt klären.

Die ärztlichen Impfungen erfolgen auch nicht in Verantwortung der Impfzentren bzw. des Landratsamts sondern im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung und werden von der Kassenärztlichen Vereinigung koordiniert (inkl. der Impfstoffzuteilung, auch diese erfolgt nicht über die Impfzentren). Eine Weisungs-/Regelungsbefugnis über die Vorgaben der Coronaimpfverordnung hinaus haben wir als Behörde nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Löwl