Kreistag
Der Kreistag ist die durch Wahlen berufene Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger. Er überwacht die gesamte Kreisverwaltung in allen Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat und nicht der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist.
Entsprechend der Einwohnerzahl besteht der Kreistag des Landkreises Dachau aus dem Landrat und 70 ehrenamtlich tätigen Kreisrätinnen und Kreisräten, die zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten verpflichtet sind. Die Mitglieder des Kreistages werden alle sechs Jahre von den Kreisbürgerinnen und -bürgern gewählt.
Der Kreistag des Landkreises Dachau wird derzeit bei der Erledigung seiner Aufgaben von 6 Ausschüssen unterstützt. Die Willensbildung des Kreistages und der Ausschüsse erfolgt durch Beratung und Beschlussfassung. Beschlüsse des Kreistages werden in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Den Vorsitz im Kreistag führt der Landrat. Ist dieser verhindert oder persönlich beteiligt, so vertritt ihn sein gewählter Stellvertreter. Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und handhabt die Ordnung im Sitzungssaal.