Selbstbestimmt bis zum Lebensende!
Viele Menschen möchten am Lebensende und bei schwerer Krankheit nicht unnötig leiden. Sie wünschen selbstbestimmt über ihre ärztliche Behandlung entscheiden zu können, zum Beispiel beim Thema künstlicher Ernährung oder Wiederbelebung.
In einer Patientenverfügung können Sie dazu Ihren Willen festhalten, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Ihr rechtlicher Betreuer, bzw. Bevollmächtigter, muss dann Ihren Willen vertreten.
Sinnvoll ist es auch, die Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt zu besprechen. Lassen Sie sich zur Patientenverfügung von uns beraten.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Ulrike
Heise
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(08131) 74-433 | (08131) 7411-433 | 124 | Betreuung@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Landratsamt Dachau, Seniorenangelegenheiten
Öffnungszeiten
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Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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