Patientenverfügung

Selbstbestimmt bis zum Lebensende!

Viele Menschen möchten am Lebensende und bei schwerer Krankheit nicht unnötig leiden. Sie wünschen selbstbestimmt über ihre ärztliche Behandlung entscheiden zu können, zum Beispiel beim Thema künstlicher Ernährung oder Wiederbelebung.

In einer Patientenverfügung können Sie dazu Ihren Willen festhalten, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Ihr rechtlicher Betreuer, bzw. Bevollmächtigter, muss dann Ihren Willen vertreten.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Sinnvoll ist es auch, die Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt zu besprechen. Lassen Sie sich zur Patientenverfügung von uns beraten.

Seniorenratgeber

Wir sind für Sie da

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Erwachsenen- und Seniorenberatung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Telefax: (08131) 7411-743
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr