Großraum- und Schwerverkehr

Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten.

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten und/oder Gesamtgewichte die zulässigen Grenzen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) überschreiten und/oder bei denen das Sichtfeld eingeschränkt ist, bedürfen zunächst einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die besondere Technik des Fahrzeuges. Die Abmessungen eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination sind auch dann überschritten, wenn die Vorschriften über die Kurvenläufigkeit nicht eingehalten werden. Ob Ihr Fahrzeug die zulässigen Grenzen überschreitet, kann der TÜV feststellen. Wenn Sie einen Betriebssitz im Landkreis Dachau haben, ist für die Ausnahmegenehmigung die Regierung der Oberpfalz zuständig.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Darüber hinaus kann es geboten sein, den Fahrern dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr bestimmte Verhaltensweisen zum Schutz von Straßen und Bauwerken vorzugeben. Die Prüfung, ob das im Einzelfall notwendig ist, nimmt das Landratsamt Dachau im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.
Weitere Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Vorlage der oben beschriebenen Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO.

Sollten Sie Ladungen transportieren wollen, die lediglich über das Fahrzeug hinaus ragen und/oder eine Gesamthöhe des Transportes von mehr als 4,00 m bewirken, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge. In diesem Fall benötigen Sie das gleiche Antragsformular wie oben, lediglich die Angaben über Achslasten und –abstände sowie Bereifung entfallen.

In beiden Fällen geben Sie bitte die geplante Fahrtstrecke so genau wie möglich an, diese wird von uns auf ihre bauliche Eignung geprüft.

Informationen zur Antragstellung

Die Anträge für Großraum- und Schwertransporte werden durch das Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) bearbeitet. Wir bitten Sie, sich auf der Internetseite zu registrieren und Ihre Anträge dort zu stellen:

Die Antragstellung ist erst nach Aktivierung durch die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB) möglich.
Falls Sie sich nicht registrieren können, füllen Sie bitte das nachstehende Formular "Antrag Großraum- und Schwerverkehr" vollständig aus uns teilen Sie uns Ihre Daten mit, damit wir Sie aktivieren können.
Erforderliche Daten zur Registrierung bei VEMAGS: Name, Adresse des Betriebssitzes, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse.

Mit einem "TÜV-Gutachten zur Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der StVZO" müssen Sie die "Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für die besondere Technik des Fahrzeuges" bei der Regierung der Oberpfalz (sofern eben der Sitz des Unternehmens in Oberbayern liegt) beantragen – dies benötigen wir für die Erteilung der Erlaubnis im Rahmen des § 29 StVO.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Michael Mrosek
(08131) 74-295 Rudolf-Diesel-Str. 20, Zi. 1.03

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Straßenverkehrsbehörde
Rudolf-Diesel-Straße 20
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-295
Telefax: (08131) 7411-748
Öffnungszeiten

Montag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr