Feinstaubplakette

Durch eine Umweltzone können Städte, Innenstadtbereiche oder Teile von Durchgangsstraßen für Teile des Verkehrs gesperrt werden. Dann darf man nur noch mit den dort bestimmten Plaketten hineinfahren. So soll einer zu hohen Belastung der Anwohner durch Feinstaub entgegengewirkt werden.

Werden von den Kommunen Umweltzonen angeordnet, dann brauchen PKW und Nutzfahrzeuge eine Plakette an der Windschutzscheibe, die ihnen freie Fahrt gewährt. Wer keine Plakette hat, darf dort nicht hineinfahren, auch wenn sein Fahrzeug die technischen Voraussetzungen erfüllt. Das Fahrverbot gilt auch für Anlieger und Anwohner. Gesetzliche Ausnahmen gibt es nur für Schwerbehinderte mit Ausweis ("aG", "H" und "Bl"), Polizei- und Rettungsfahrzeuge, zwei- und dreirädrige Kfz, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen aber auch für Baumaschinen und Straßenbaufahrzeuge. Für weitere Ausnahmen sind in Bayern zurzeit noch die Bezirksregierungen zuständig. Allerdings dürften ortsnähere Regelungen nur eine Frage der Zeit sein. In einem unaufschiebbaren Extremfall darf auch die Polizei kurzfristig die Einfahrt eines Fahrzeuges in die Zone zulassen.

Angezeigt wird das Fahrverbot durch ein neues Verkehrszeichen, das der bekannten Tempo-30-Zone ähnelt, nur mit der Aufschrift "Umweltzone".

Darunter sind auf dem Zusatzschild die möglichen Plakettentypen (rot, gelb und grün) zu sehen, mit denen in die Zone eingefahren werden darf.

Je nach Umweltbelastung kann auf dem Zusatzschild sogar nur eine einzelne, die grüne Plakette, die Einfahrt erlauben.

Welche Plakette für ein Fahrzeug ausgegeben werden kann, hängt von seine Einstufung in eine der vier abgebildeten Schadstoffgruppen ab. Je weniger abgasbedingten Staub ein Fahrzeug verursacht, desto günstiger die Einstufung. Fahrzeuge der Gruppe I (bis Abgasnorm Euro 1) erhalten keine Plakette, danach geht es von Rot (Euro 2) nach Gelb (Euro 3) bis zur saubersten Gruppe IV mit Grün (Euro 4 und besser). Die meisten Dieselfahrzeuge können durch eien Nachrüstung mit einem Rußfilter eine bessere Einstufung erhalten (z. B. von Rot nach Gelb). Über die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I kann man "seine" Plakette erfahren. Im Schein, bis September 2005 ausgestellt, sind es die letzten beiden Ziffern unter Feld 1 - Fahrzeug und Aufbauart - und in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 14.1 die 3. und 4. Zahl.

Die Prüforganisationen (TÜV, Dekra usw.) aber auch die Automobilclubs bieten im Internet weitere Übersichten und Informationen an.

Die Plaketten werden von den Werkstätten mit der Anerkennung für die Abgasuntersuchung, aber auch den Prüforganisationen (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ) und von den Zulassungsbehörden ausgegeben.

Weil die Ausgabe der Plaketten bei den bayerischen Zulassungsbehörden leider nicht kostenlos erfolgen rät das Landratsamt Dachau denjenigen, die nur eine Plakette bekommen wollen, dies bei den Prüforganisationen zu erledigen. Zur Zulassungsstelle muss also nur derjenige, der einen Filter nachträglich einbauen lässt.

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