Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichen-Mitnahme

Eine Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichen-Mitnahme ist online möglich, wenn das Fahrzeug

  • gebraucht ist,
  • nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist,
  • das bisherige Kennzeichen übernommen wird.

Der Antrag wird in Echtzeit geprüft. Sie können den Zulassungsbescheid ausdrucken und sofort losfahren!

Um den Antrag auf Umschreibung online stellen können, benötigen Sie den neuen Personalausweis mit eID-Funktion. Die Umschreibung ist für eine juristische Person (Firma) nicht möglich. Die Online-Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels Kreditkarte oder Giropay.

1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.

2. Das gebrauchte Fahrzeug wurde nach dem 01.01.2015 zugelassen und ist bereits angemeldet.

3. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes

4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)

5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)

6. Bankverbindung
Für die Umschreibung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.

7. Das bisherige Kennzeichen wird übernommen.

  1. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  2. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
  3. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  4. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  5. Gebühr mittels ePayment bezahlen.
  6. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  7. Der Antrag wird in Echtzeit geprüft.
  8. Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  9. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  10. Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Die Online-Umschreibung ist in folgenden Fällen nicht möglich:

1. Bei Kfz-Steuerrückständen
Solange Sie beim zuständigen Hauptzollamt Kfz-Steuerrückstände haben, können Sie leider kein Fahrzeug zulassen. Falls die Prüfung nicht mit positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt.

2. Bei Gebührenrückstände in der Kfz-Zulassungsbehörde
Falls die Prüfung nicht mit positiven Ergebnis abgeschlossen wurde, wenden Sie sich bitte an uns.

3. Bei Auskunftssperre
Wenn zu Ihrer Person eine Auskunftssperre eingetragen wurde, dann muss die Umschreibung aus Datenschutzgründen bei der Zulassungsbehörde erfolgen.

4. Wenn die technischen Daten nicht vom KBA abrufbar sind

5. Wenn das Fahrzeug zulassungsfrei ist
Zulassungsfrei sind Pferde- und Sportanhänger, Stabler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, motorisierte Krankenfahrstühle, elektronische Mobilitätshilfen, Leichtkrafträder, Leichtkraftfahrzeuge mit vier Räder, Kleinkraftrad mit zwei oder drei Rädern oder Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet wird.

6. Bei Saisonkennzeichen

7. Bei E-Kennzeichen

8. Bei H-Kennzeichen

9. Bei Steuerbefreiungen

10. Bei Mietwagen, Selbstfahrer-Mietfahrzeugen, Taxi-Eintragung

So funktioniert "i-Kfz"

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