Aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie im Landkreis Dachau am 12.03.2021

12. März 2021: + Inzidenzwert steigt auf über 50; inzidenzabhängige Lockerungen werden voraussichtlich angepasst + deutlicher Anstieg der sog. Corona-Mutanten + Schulen starten grundsätzlich im Wechselunterricht + Wiedereinführung "Corona-Verstärkerbusse" + Kostenloses Schnelltestangebot wird ausgeweitet

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dachau liegt aktuell bei 52,3 Neuinfektion pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage. Gemäß der Einstufung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 07.03.2021 gelten für den Landkreis Dachau noch die inzidenzabhängigen Regelungen für Regionen mit einer Inzidenz unter 50 entsprechend den Festsetzungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. Bay.IfSMV), da der Grenzwert 50 heute erst den zweiten Tag in Folge überschritten wurde. Das Landratsamt geht jedoch davon aus, dass der Inzidenzwert morgen (13.03.) deutlich ansteigen wird, da gestern (12.03.) eine größere Zahl von Neuinfektionen im Landkreis Dachau aufgrund eines technischen Problems vom LGL nicht (mehr) ans RKI weitergeleitet wurde. Das Gesundheitsamt meldet Neuinfektionen kontinuierlich ans LGL, dort wurden gestern jedoch nur die bis 16:00 Uhr eingegangenen Meldungen weitergeleitet. Die nach 16:00 Uhr beim LGL eingegangenen Meldungen sollen im Laufe des heutigen Tages ans RKI gehen und werden die Inzidenz dementsprechend ansteigen lassen.

Die Analysen der Neuinfektionen hat in den letzten Tagen einen deutlichen Anstieg bei den sog. Corona-Mutationen ergeben. Bei ungefähr Zweidritteln aller Neuinfektionen konnte eine Corona-Mutation festgestellt werden. Da aufgrund der erst 5-tägigen Öffnung der Ladengeschäfte dies als Grund für den Anstieg der Neuinfektionen (noch) auszuschließen ist, kommt das Gesundheitsamt Dachau zu dem Schluss, dass wir auch hier in Dachau bereits die überregional thematisierte „3. Welle“ spüren. Landrat Stefan Löwl appelliert daher an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sich an die geltenden Beschränkungen, insb. hinsichtlich Maske, Abstand und Kontaktanzahl diszipliniert zu halten, damit die erreichten und möglichen Lockerungen weiterhin Bestand haben können.

Sobald der Inzidenzwert an drei Tagen in Folge über dem neuen Schwellenwert liegt, muss das Landratsamt dies innerhalb der nächsten zwei Tage feststellen und amtlich bekannt machen; ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag gelten dann die Regelungen für Regionen mit einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100.

Eine solche Entwicklung würde insb. bedeuten, dass erneute Einschränkungen für die am vergangenen Montag erst wiedereröffneten Geschäft und Museen sowie allgemeine Kontakte gelten. Dies sind unter anderem:

  • Die Ladengeschäfte müssen das Modell „click & meet“ anwenden. Kunden dürfen dann nur noch nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum die Ladengeschäfte betreten; zudem gilt: nur ein Kunde je 40 m² Verkaufsfläche; der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben und 1,5 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht und Hygienekonzept sind obligatorisch.
  • Es ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, maximal jedoch fünf Personen bzw. Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
  • Museen und Galerien dürfen – wie Ladengeschäfte - für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 m zuverlässig gewahrt wird; für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht; der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte und -entwicklungen findet der Schulunterricht gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 (=Inzidenz 50-100) der 12. Bay.IfSMV statt. Dies bedeutet, dass in allen Altersstufen Wechselunterricht stattfindet, es sei denn, dass in einer Schule bei Präsenzunterricht ein Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Die Informationen zur schulbezogenen Umsetzung und konkreten Unterrichtsgestaltung erfolgt über die jeweiligen Schulleitungen an die ganze Schulfamilie. Ab kommenden Montag werden – obwohl beim Wechselunterricht mit deutlich geringeren Schülerzahlen zu rechnen ist – die sog. "Corona-Verstärker-Busse" auf stark frequentierten Schülerkursen im Landkreis Dachau wieder eingesetzt. Die konkreten Fahrten sowie weitere Informationen können unter www.landratsamt-dachau.de/schuelerbefoerderung aufgerufen werden.

In welche Regelungsstufe sich der Landkreis Dachau befindet, wird immer tagesaktuell unter www.landratsamt-dachau.de/corona-aktuell veröffentlicht.

Zur Umsetzung der von der Bundesregierung angekündigten kostenlosen wöchentlichen Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger hat das Dachauer Gesundheitsamt am Dienstag die ersten Apotheken im Landkreis entsprechend beauftragt. Die genauen Uhrzeiten und sonstigen Informationen finden Sie im Internet unter www.landratsamt-dachau.de/coronatest.
PCR-Tests sind – wie bisher – im Testzentrum in Markt Indersdorf möglich.
Beachten Sie bitte, dass es kurzfristig zu Änderungen kommen kann und schauen Sie deshalb zeitnah vor dem Termin nochmal auf die Internetseite.