Mehr Entlastung notwendig: Angebote zur Unterstützung im Alltag und Ehrenamtlich tätige Einzelperson

22. Januar 2024: Die tägliche Beratungspraxis im Landkreis Dachau zeigt: Es gibt einen erheblichen Bedarf an Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege. Leider aber viel zu wenig Anbieter solcher Angebote. Bei einer gemeinsamen Veranstaltung für die Nachbarschaftshilfen im Landkreis, der Fachstelle Demografie Managen, der Fachstelle für pflegende Angehörige der Caritas und des Pflegestützpunktes ging es darum, diese Lücke zu schließen. 50 Interessierte Ehrenamtliche folgten der Einladung.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Der Betrag ist zweckgebunden, und muss z.B. für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, eingesetzt werden. Zu diesen Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen, z.B.

  • Betreuungsangebote (Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise, qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten (TiPi))
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (z.B. Alltagsbegleiter u. Alltagsbegleiterinnen, haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden (z.B. Pflegebegleiter u. Pflegebegleiterinnen, Angehörigengruppen)
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag durch Einzelpersonen (z.B. Ehrenamtliche Einzelpersonen)
  • Die tägliche Beratungspraxis im Landkreis Dachau zeigt: Es gibt einen erheblichen Bedarf an Angeboten zur Unterstützung im Alltag, zeitgleich aber wenig Anbieter solcher Angebote.

Nun haben die Fachstelle Demografie Managen des Landratsamtes, die Fachstelle für pflegende Angehörige der Caritas und der Pflegestützpunkt einen Informationsnachmittag für Nachbarschaftshilfen organisiert. Ziel der Initiative ist es, mehr Entlastungsangebote zu schaffen und Informationen hierzu bereitzustellen.

Als Referentin führte die Sozialpädagogin Gabriele Kuhn von der Fachstelle Demenz und Pflege Oberbayern durch das Programm. Sie informierte über zwei Modelle. So können sich Vereine, wie z.B. Nachbarschaftshilfen, als Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen. Dies erfordert ein Konzept zur Leistungserbringung, die Einstellung einer ausgebildeten Fachkraft und buchhalterische Fähigkeiten für die Abrechnung der Leistungen. Für Interessierte bietet die Fachstelle Demenz und Pflege Beratung zu den rechtlichen Grundlagen, zur Konzepterstellung und bei der Antragsstellung an. Nach der Anerkennung werden Vernetzungstreffen und Fortbildungen organisiert.

Darüber hinaus können auch Nachbarschaftshilfen über die seit dem 01.01.2021 existierende Möglichkeit der Ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen wertvolle Unterstützung leisten.

Seit dem 01.01.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zuhause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Es handelt sich dabei z.B. um niederschwellige Entlastungs- und Betreuungsangebote z.B. um Unterstützung im Haushalt, Einkäufe oder Betreuungsleistungen z.B. Beaufsichtigung oder Betreuung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten. Voraussetzung ist die Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson und die Absolvierung einer Einführungsschulung über die Fachstelle für Demenz und Pflege. Die Nachbarschaftshilfen könnten in diesem Modell Koordinierungs- und Kontaktstelle für einzelne Ehrenamtliche Personen fungieren.

Im Landkreis Dachau bietet darüber hinaus das Dachauer Forum in Kooperation mit dem Landratsamt und der Caritas unter dem Motto „Perspektiven im Alter“ eine Qualifizierung zur Seniorenbegleitung mit dem Schwerpunkt Demenz an. Die Qualifizierung spricht Freiwillige an, die sich in diesem Bereich sozial engagieren und sich auf die Aufgabe vorbereiten möchten. Der Kurs richtet sich nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention und dem Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI . Die Leistungserbringung der ausgebildeten Seniorenbegleiter ist abrechnungsfähig im Sinne des Entlastungsbetrags.

Für alle Interessierte findet am Donnerstag, den 01.02.2024 um 18:00 Uhr im Dachauer Forum ein unverbindlicher Informationsabend statt.

„Die Entlastung von pflegenden Angehörigen ist wichtiger Bestandteil der Empfehlungen im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept des Landkreises, “ so Stefanie Otterbein von der Fachstelle Demografie Managen, „Gerade deswegen freuen wir uns sehr, dass so viele Personen aus den Nachbarschaftshilfen in unserem Landkreis unserer Einladung gefolgt sind.“ „Wir wissen wie viel unsere Ehrenamtlich Engagierten vor Ort jetzt schon leisten und schätzen dieses wertvolle Engagement“ stellt Inge Hasselbrink, Koordinatorin des ehrenamtlichen Helferkreises der Caritas klar.

Der Initiative ist es ein Anliegen, Informationen zum Thema zur Verfügung zu stellen. „Unsere Beratungsstellen erreichen täglich viele Anfragen nach Unterstützungsangeboten im Alltag. Vielleicht leisten einige ehrenamtlich Engagierte schon jetzt Hilfen, die theoretisch auch abgerechnet werden könnten“, erklärt Anke Wolf vom Pflegestützpunkt. „Deswegen ist uns dieses Thema ein besonderes Anliegen. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis versorgt wissen,“ so Madlen Hardtke von der Fachstelle für pflegende Angehörige bei der Caritas.