Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer besucht Ausländerbehörde im Landratsamt Dachau

09. Mai 2022: Im Nachgang zu einem Fachgespräch mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten und lokalen Akteuren Ende März 2022 besuchte die Bundesabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis90/Die Grünen) nun noch einmal die Ausländerbehörde im Landratsamt Dachau und sprach mit den Mitarbeiter:innen sowie Landrat Stefan Löwl über die generellen, aber auch aktuellen Herausforderungen.

Schwerpunkt des Gesprächs war zum einen die Erfassung und Registrierung der zahlreichen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und der zum 01.06.2022 angekündigte Rechtskreiswechsel. Beate Walter-Rosenheimer zeigte sich vom Engagement und den Abläufen im Landratsamt Dachau beeindruckt und bedankte sich bei den Mitarbeiter:innen, die seit Anfang März 2022 bereits über 1.500 Geflüchtete erfasst und betreut haben. „Aktuell erfüllen wir die bundesweite Quote nach dem sog. Königsteiner Schlüssel zu über 200%,“ erläutert Landrat Stefan Löwl und hofft in diesem Zusammenhang auf eine praxistaugliche Umsetzung der im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 07.04.2022 zugesagten „gerechten Verteilung“ nach dem Königsteiner Schlüssel. „Durch den Rechtskreiswechsel werden nun viele Leistungen kommunalisiert. Damit der Landkreis, aber auch die Stadt und die Landkreisgemeinden, mit den Sozial- und Unterkunftsleistungen sowie mit der Kinderbetreuung und anderen Integrationsangeboten nicht finanziell und personell überbelastet werden, muss eine gleichmäßige Verteilung der Kriegsflüchtlinge und eine auskömmliche Unterstützung erfolgen.“
Ein weiteres Thema waren die in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder auch öffentlich diskutierten Einzelfälle, bei denen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben bzw. die Umsetzung dieser durch das Dachau Ausländeramt nicht mit den Wünschen und Bedürfnissen der in den Landkreis geflüchteten Menschen und örtlichen Betrieben übereinstimmten. Vor dem Hintergrund der geplanten neuen Gesetzgebung und dem sogenannten „Chancenaufenthaltsgesetz“ forderte Beate Walter-Rosenheimer im Vorgriff auf die angekündigten Änderungen einen generellen Abschiebestopp, wie ihn andere Bundesländer bereits angekündigt haben. Landrat Stefan Löwl sagte zu, dass der Gesichtspunkt sich ändernder gesetzlicher Regelungen bei Entscheidungen berücksichtigt wird und dies auch im Ausländeramt Dachau seit Ende letzten Jahres so gehandhabt wird.
Neben der Frage von Abschiebungen wurde auch das Thema „Arbeitserlaubnisse“ diskutiert. Hier kommt der Ausländerbehörde in vielen Fällen tatsächlich ein Ermessen zu, wobei hier auch immer ein aktiver und tauglicher Beitrag der Geflüchteten erwartet wird. Kontrovers wurden einzelne Fragen zum konkreten Umgang des Landratsamtes bei der Mitwirkung zur Passbeschaffung diskutiert, wobei in anderen Fällen Konsens Bestand, insb. in Fällen von schwereren oder mehrfachen Straftaten oder einer generellen Ablehnung unserer demokratischen und freiheitlichen Lebensweise.
Besonders mit Blick auf die im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbarten Änderung der Migrations-, Flüchtlings- und Integrationspolitik erhielt die Abgeordnete zahlreiche wichtige Impulse und Argumente rund um das geplante „Chancenaufenthaltsrecht“. Bei den neuen gesetzlichen Regelungen soll es um deutlich erweiterte, oder schnellere Möglichkeiten zum dauerhaften Aufenthalt von Personen, die über das Asylverfahren nach Deutschland gekommen sind. Soziale Fragen, Arbeitsmöglichkeiten und Chancen für einen Aufenthaltsstatus außerhalb des Asylrechts sowie die damit verbundenen Vorgaben über Rechte und (Mitwirkungs-)Pflichten wurden diskutiert. Beate Walter-Rosenheimer merkt hierzu an: „Kaum regiert die Union nicht mehr im Bund, erkennt die bayerische CSU angeblich den dringend notwendigen Reformbedarf und plötzlich kann es anscheinend gar nicht schnell genug gehen. Dabei ist festzuhalten: Die aktuellen Probleme im Landratsamt bestehen ausschließlich aufgrund der aktuellen, noch geltenden gesetzlichen Regelungen, da die Vorgängerregierung jahrelang nicht in der Lage war, diese zu reformieren. Dazu kommt noch die immer sehr harte Auslegung der bayerischen Staatsregierung.“
Betroffen zeigte sich die Abgeordnete im Gespräch mit den Mitarbeiter:innen über häufige Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen: „Auch wenn die besonderen psychischen Belastungen der von Abschiebung oder Verlust der Arbeitserlaubnis bedrohten Personen nachvollziehbar sind, ist jede persönliche Beleidigungen oder Handgreiflichkeit gegenüber den mit dem Gesetzesvollzug beauftragten Beschäftigten im Landratsamt unentschuldbar,“ bekräftigt Beate Walter-Rosenheimer. „Ich erwarte von beiden Seiten einen respektvollen und korrekten Umgang und bedaure, dass wenige Einzelfälle oft das Gesamtbild beherrschen.“

"Die Abgeordnete bedankte sich bei allen Mitarbeiter:innen für ihre Arbeit und bat um Verständnis für die emotional und psychologisch schwierige Situation, gerade wenn es um Kreisflüchtlinge mit ihren frischen Fluchterfahrungen und -eindrücken sowie der Angst um Besitz und Angehörige in der Ukraine geht. Belastend sei auch die Lage geflüchteter Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die für sich keine Zukunft sehen. Eine Arbeitserlaubnis wäre eine klassische Win-Win-Situation: Für die Geflüchteten eine Perspektive und in Zeiten des Fachkräftemangels hier bei uns ein Gewinn für Handwerksbetriebe und Unternehmen."