Corona Maßnahmen – Landratsamt verlängert Allgemeinverfügungen

16. Dezember 2021: Mit Verlängerung der 15. Infektionsschutzverordnung (BayIfSMV) durch die Bayerischen Staatsregierung bis vorerst 12.01.2022 sind einige Änderungen der Regeln und Maßnahmen in Kraft getreten. So müssen Personen ab dem 15. Tag der Auffrischungs- bzw. Boosterimpfung in Freizeiteinrichtungen mit der 2G+ Regelung keinen Coronatest mehr vorlegen. Auch gilt im Außenbereich zukünftig grundsätzlich kein 2G+ mehr, sondern nur noch 2G.

Basierend auf der 15. BayIfSMV wurden die beiden Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Dachau ebenfalls verlängert. Das Amtsblatt 66 regelt die Maskenpflicht bei jeder Art von Versammlungen, sofern der - vorrangig zu beachtende - Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Mit dem Amtsblatt 67 bleibt der Konsum von Alkohol an bestimmten Orten und Plätzen im Landkreis bestehen. Seit 04.12.2021 ist der Konsum von Alkohol unter anderem rund um den Bahnhof Dachau, dem Bereich ums Dachauer Schloss sowie im an den größeren Christbaum-Verkaufsstellen im ganzen Landkreis untersagt. Eine Übersicht der öffentlichen Plätze ist im Amtsblatt zu finden. Gastronomischen Betrieben in den markierten Gebieten sind vom Verbot natürlich ausgenommen, dort gilt jedoch sowohl Innen wie Außen die 2G-Regelung.