Fachgespräch zu Fragen des Asyl- und Aufenthaltsrecht: Wichtiger Informationsaustausch mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten

06. April 2022: Auf Einladung von Landrat Stefan Löwl diskutierten in der vergangenen Woche zum Thema „Praxisprobleme und Widersprüche im Asyl- und Aufenthaltsrecht“ lokale Expert:innen und Akteure mit den drei Bundestagsabgeordneten Katrin Staffler (CSU), Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis90/Die Grünen) und Michael Schrodi (SPD).

Dabei ging es um Praxisprobleme bei der Umsetzung der aktuellen gesetzlichen Regelungen, den bekannten Interessenswidersprüchen sowie möglichen Neuregelungen. Neben Landrat Stefan Löwl nahmen der Leiter des Dachauer Ausländeramts und der zuständige Abteilungsleiter, Vertreter der Helferkreise im Landkreis, sowie Vertreterinnen der Caritas-Asylsozialberatung und Rechtsanwalt Felix Briesenick teil.


Ziel war es, sich über die in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen und strittigen Fälle von Abschiebung zu sprechen und sie nach Möglichkeit in Zukunft zu verhindern. Kontrovers diskutiert wurden die Praxis des Landratsamtes Dachau und die Nutzung des im geltenden Recht bestehenden Ermessensspielraums bei Abschiebungen. Dabei nutzen alle Beteiligten die Gelegenheit, den für das Asyl- und Aufenthaltsrecht zuständigen politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene die Herausforderungen, Fragestellungen sowie die Praxisprobleme und Interessensgegensätze in der täglichen Arbeit darzustellen. Thematisiert wurden neben konkreten Einzelfällen auch der Umgang grundsätzlicher Themen wie zum Beispiel die Unterstützung aller Akteure bei der Identitätsklärung, der Passbeschaffung und Beschäftigungsverhältnissen.


Besonders mit Blick auf die im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbarten Änderung der Migrations-, Flüchtlings- und Integrationspolitik brachte das Gespräch viele wichtige Impulse und Argumente rund um das geplante „Chancenaufenthaltsrecht“. Bei den neuen gesetzlichen Regelungen soll es deutlich erweiterte oder schnellere Möglichkeiten zum dauerhaften Aufenthalt von Personen, die über das Asylverfahren nach Deutschland gekommen sind, geben. Der Wunsch aller lokalen Akteure ist es, die Rechtsgrundlage künftig so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden eine möglichst große Flexibilität bei den Aufenthaltstiteln ausüben können, aber auch klar formulierte Voraussetzungen mit an die Hand erhalten. Das Dachauer Ausländeramt begrüßt dieses Vertrauen sehr.


Die drei Bundestagsabgeordneten diskutierten mit den Anwesenden weiteren Reformbedarf im Asyl- und Aufenthaltsrecht und nahmen diesbezüglich Hinweise aus dem Praxisalltag mit. Nach Vorlage des ersten Referentenentwurfs zum geplanten "Chancenaufenthaltsgesetzes" wollen sich die Abgeordneten erneut mit dem Landratsamt und den Helfer:innen zusammensetzen, um über die Auswirkungen der Änderungen in der Praxis zu sprechen.