Illegaler Welpenhandel: Erster Tollwut Fall in Deutschland seit 15 Jahren – Dachauer Veterinaeramt rät zur Vorsicht bei Jungtieren aus dem Ausland

21. September 2021: In einer Tierklinik Nahe Bremen ist am 09.09.2021 ein aus dem Ausland stammender Welpe nachweislich am Tollwut Virus gestorben. Die ersten Untersuchungen des Kangalwelpen in einer Tierarztpraxis ergaben keine Auffälligkeiten, jedoch verschlechterte sich der Zustand rasant, so dass der Hund in die Tierklinik gebracht wurde. Dort ist er verstorben.

Aufgrund der Zoonose, wurden alle Kontaktpersonen und Beschäftigten der Tierklinik notgeimpft. Denn bereits kleine Hautverletzungen, Schleimhautkontakt oder aber auch die Inhalation von Virusmaterial reichen aus, um sich mit dem Virus, zu infizieren. Das Virus gelangt über die Nerven ins Rückenmark und von dort ins Gehirn, wo es eine Enzephalitis hervorrufen kann. Einmal infiziert verläuft die Krankheit immer tödlich.

Der Fall sorgt nicht nur für Aufsehen, weil es die erste bestätigte Tollwut Erkrankung seit nun mehr als 15 Jahren ist, sondern auch das Thema illegaler Welpenhandel aufkommen lässt. Das Tier wurde nämlich ohne vorgeschriebenen Impfschutz vermutlich aus Bulgarien nach Deutschland importiert.

Tollwut in Europa

Mittlerweile ist die Tollwut beim Menschen in Europa so gut wie vollständig ausgerottet. Dies liegt unter anderem an der funktionierenden Impfprophylaxe der Haustiere, als auch der Impfköder Immunisierung bei Wildtieren, z.B. Füchsen. Allerdings gibt es immer noch viel Gebiete weltweit (Afrika, Südostasien, Balkan, Indien, China), in denen das Virus vorkommt und durch infizierte Heim- oder Nutztiere auf den Menschen übertragen werden kann. Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen ca. 20-70 Tage; allerdings kann die Erkrankung auch schon nach ein paar Tagen, oder auch mehreren Monaten, teilweise sogar erst Jahre nach der Infektion ausbrechen.

Problemfall Heimtiere

Besonders unter sechs Monaten alte Welpen von Hunden und Katzen aus Risikogebieten sind häufig betroffen. Daher gelten klare Einfuhr-Regelungen nach Deutschland und in die EU, die jedoch immer wieder missachtet werden. Mit der Pandemie hat der illegale Welpenimport nun weiter zugenommen. Vermeintlich regionale Händler sind oftmals nur Zwischenhändler für sogenannte „Welpenproduzenten“ im Ausland. Sie besitzen weder eine Erlaubnis zur Zucht, noch zum Handel oder der Einfuhr von Hunden. Problematisch hierbei ist, dass die Tiere viel zu früh verkauft und abgegeben werden und somit zu jung für Schutzimpfungen sind.

Der Tollwutimpfschutz ab 15 Wochen

Im Falle der Tollwut ist es europarechtlich vorgeschrieben, dass Welpen mit 12 Wochen das erste Mal geimpft werden. Erst nach 21 Tagen erreichen sie dann den vollständigen Schutz. Aus diesem Grund dürfen Welpen erst mit 15 Wochen innerhalt der EU verbracht werden. Jungtiere aus Risikogebieten sind frühestens im Alter von sieben Monaten einfuhrfähig, da nach der Tollwutimpfung noch eine Blutuntersuchung durchgeführt werden muss und eine Wartezeit von drei Monate besteht.

Quarantänepflicht für Risikogebiete

Im Falle eines fehlenden oder nicht ausreichenden Tollwutimpfschutzes, werden die Tiere durch das Veterinäramt in Quarantäne versetzt. So war es auch bei einem Fall vom Mai 2021 im Landkreis Dachau. Hierbei wurde das Veterinäramt von einem Tierschutzverein bezüglich eines illegalen Welpentransportes, ebenfalls aus Bulgarien, informiert. Die zwei Pomeranian Welpen wurden auf ebay Kleinanzeigen angeboten und kamen ohne gültigen Impfschutz nach Deutschland. Es konnte weder eine amtstierärztliche Bescheinigung, noch eine Erlaubnis für die Abgabe und den Handel von Wirbeltieren vorgelegt werden. Beide Tiere waren zu jung für den Transport und in einem schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustand. Da sie zu früh geimpft wurden, bestand kein ausreichender Tollwut Impfschutz.

Das Veterinäramt empfiehlt

Wer sich also einen Hund oder eine Katze aus dem Ausland anschaffen möchte, sollte einiges beachten. Unabdingbar sind ein Mikrochip und ein durch einen Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis mit dem Datum der Kennzeichnung, der Chip-Nummer, dem Datum der Tollwut Impfung, dem Namen des ausstellenden Tierarztes, der Rasse, das Alter, der Name und das Geburtsdatum des Tieres, sowie die Adresse und der Name des Vorbesitzers. Des Weiteren muss ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes vorliegen. Es empfiehlt sich also lieber ein Tier aus einem Tierheim vor Ort oder von seriösen Züchtern zu kaufen, um den Welpenhandel zu umgehen. Auf Internet-Käufe sollte verzichtet werden, um die Mindestanforderungen an den Transport und die gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten.