Jugendschöffen gesucht! Jugendamt sucht „Richter ohne Robe“

03. Februar 2023: 2023 findet die Wahl für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Landkreis Dachau statt. Ab 2024 treten die Gewählten dann eine fünfjährige Amtsperiode an. Ab sofort nimmt das Jugendamt Bewerbungen entgegen.

Um dieses Ehrenamt ausüben zu können, sind keine juristischen Fachkenntnisse erforderlich.

Ist der angeklagte Jugendliche schuldig oder nicht? Kann man die Strafe zur Bewährung aussetzen, oder muss der Jugendliche ins Gefängnis? Vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dachau und vor der Jugendkammer des Landgerichts München werden häufig Entscheidungen getroffen, die erheblich in das Leben junger Menschen eingreifen. Daran sind aber nicht nur ausgebildete Berufsrichter beteiligt, sondern auch ehrenamtliche Laienrichter, sogenannte „Jugendschöffen“. Diese ehrenamtlichen Richter werden 2023 neu gewählt und nehmen 2024 ihre Arbeit auf.

Für das staatsbürgerliche Ehrenamt können Personen vorgeschlagen werden, oder sich direkt bewerben. Bei der Auswahl der Schöffen soll ein möglichst breiter Querschnitt der Bevölkerung hinsichtlich Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet werden. Einige Einschränkungen gibt es aber: die Bewerberinnen und Bewerber für das Amt als Jugendschöffen müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein, im Landkreis Dachau leben und die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Einige Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung direkt oder indirekt zu tun haben, sind von der Wahl ausgeschlossen, darunter Juristen, Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer.

Wer Jugendschöffenamt ausüben möchte, sollte darüber hinaus noch eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung nachweisen können. Eine solche Erfahrung kann sich aus einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Jugendarbeit oder Jugendhilfe ergeben, z. B. durch Tätigkeiten in Vereinen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Schulen. Auch private Erziehungs- und Betreuungstätigkeit sind eine Qualifikation für das Jugendschöffenamt. Der Hintergrund liegt auf der Hand: um beurteilen zu können, welche Maßnahmen nötig sind, um sicherzustellen, dass ein Jugendlicher nicht wieder straffällig wird, braucht es Wissen um die Lebenshintergründe und Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen. Hinsichtlich der Befugnisse und Kompetenzen von Jugendschöffen und Berufsrichtern gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine Unterschiede.

Juristisches Fachwissen oder gar eine juristische Ausbildung müssen Jugendschöffen nicht besitzen. Schöffen sollen die Stimme des Volkes im Rechtssystem verkörpern und dabei ihre Lebenserfahrung, ihre Menschenkenntnis und ihren „gesunden Menschenverstand“ in das Verfahren einbringen.

Die Position des Schöffen ermöglicht ungewöhnliche Einblicke in die Abläufe juristischer Verfahren und wird zugleich von vielen Schöffen, die über Jahre bereits dieses Amt ausübten, als wichtige und sehr interessante Erfahrung beschrieben. Für die Tätigkeit bei Gericht müssen Arbeitgeber Jugendschöffen freistellen. Somit muss kein Schöffe für die Tätigkeit Urlaubstage aufwenden. Die Zahl der Schöffen ist so bemessen, dass jeder Jugendschöffe bei nicht mehr als zwölf Sitzungen pro Jahr beteiligt wird.

Auf der Internetseite des Landratsamtes Dachau (www.landratsamt-dachau.de/jugendschoeffe) steht ein Leitfaden bereit, der viele Fragen rund um das Amt als Jugendschöffe beantwortet. Dort kann auch das Bewerbungsformular heruntergeladen werden.
Die Bewerbungsfrist läuft bis Freitag, den 10. März 2023.
Unter der Telefonnummer (08131)74-1200 geben die Mitarbeiterinnen des Jugendamts weitere Auskünfte.