Keine Belehrungen über Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt am 05.09.18

24. August 2018: Die Belehrungen nach den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt können am Mittwoch, den 05.09.2018 nicht angeboten werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt: 08131/74-1413.