Keine Belehrungen über Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt am Montag, den 01.04.2019

27. März 2019: Die Belehrungen nach den §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt können am Montag, den 01.04.2019 leider nicht angeboten werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt: (08131) 74-1413.