Landkreis-Seniorenbeirat informiert sich - Pflegeberaterin erläutert Änderungen aus dem Pflege-Stärkungs-Gesetz

03. Juli 2017: Nachdem es um die Änderung des Pflegegesetzes wieder etwas ruhiger geworden ist, sind doch viele Anspruchsberechtigte für Pflegeleistungen nach wie vor verunsichert und oft auch nicht ausreichend informiert.

Der Landkreis-Seniorenbeirat hat dieses Thema in seinen Sitzungen immer wieder diskutiert. Um nun Informationen aus erster Hand zu erhalten, konnte der stellvertretende Vorsitzende Herr Gerhard Dirlenbach neben Seniorenbeiräten aus Karlsfeld und Dachau eine absolute Spezialistin, die Pflegeberaterin Rita Neumeier von der Direktion der AOK München begrüßen.

Frau Neumeier berichtete in ihrem hochinteressanten Referat, dass in Deutschland rund 3 % der Gesamtbevölkerung pflegebedürftig ist. Davon ist ein gutes Drittel 85 Jahre und älter und davon wiederum sind 68 % Frauen. Eine Pflegebedürftigkeit wird grundsätzlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft und festgestellt. Die Begutachtung erfolgt mittels einer Punktevergabe von 0 – 100 und die anschließende evtl. Einstufung in eine der 5 Pflegegrade. Bei der Begutachtung ist es unerheblich, ob die jeweilige Aktivität bei der Person tatsächlich anfällt, wie lange sie dauert und wie die konkreten Bedingungen im Wohnumfeld aussehen. Je nach Pflegegrad gibt es eine Vielzahl von Leistungen aus der Pflegeversicherung. So gibt es Leistungen zur Entlastung, für vollstationäre Pflege, für Pflegehilfsmittel, Umbaumaßnahmen, für Pflegepersonen, für Pflegesachleistungen, für selbstbeschaffte Pflegehilfe, für teilstationäre Pflege, für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder aber man kann kombinierte Leistungen erhalten. Auch werden Pflegekurse der Krankenkassen unterstützt. Ganz wichtig, so Rita Neumeier, ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei den Pflegekassen. „Sie haben einen rechtlichen Anspruch darauf. Wenn Sie Hilfe oder Beratungsbedarf haben oder über Pflegeleistungen informiert werden wollen, nehmen Sie die Beratung in Anspruch“, empfahl sie. Die AOK hat beispielsweise mehr als 700 Pflegeberater, die jährlich 142.000 Beratungen, auch zu Hause, durchführen. Tendenz steigend. Deshalb ist auch ein weiterer Ausbau geplant. Nach einer ausführlichen Diskussion und vielen Fragen wurde von den Teilnehmern bemängelt, dass nach Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes ohne erkennbaren Leistungszuwachs auch manche Pflegeheime ihre Preise erhöht haben. Frau Neumeier war hier auch ratlos und konnte darauf keine Antwort geben.

Mit einem kleinen Geschenk bedankte sich Herr Dirlenbach ganz herzlich für die fachlich fundierten Informationen für den Landkreis-Seniorenbeirat.