Zulassung auf Berufung abgelehnt: Landratsamt behält Recht beim Tiefbrunnenbau Oberweilbach

13. Oktober 2022: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung in Sachen Tiefbrunnen Oberweilbach wurde abgelehnt.

Damit ist die Forderung aus dem Jahr 2020 des Landratsamtes Dachau rechtskräftig. Der Kläger darf aus dem Tiefbrunnen kein Wasser fördern und muss den Brunnen zurückbauen.

Basierend auf der gerichtlichen Begründung der abgewiesenen Klage werden nun weitere Tiefbrunnen im Landkreis in Augenschein genommen und auf Rechtmäßigkeit geprüft.