Laub im Herbst muss kein Ärgernis sein - Laubhaufen in Garten willkommener Schutz, nicht aber am oder im Gewässer

02. November 2021: Für viele Gartenbesitzer beginnt mit dem Herbst auch die Zeit des Laubrechens, immer häufiger auch des „Laubblasens“. Für Manchen wird das Laub zur Last (für manchen auch die Laubbläser – dies ist aber heute nicht das Thema), aber für viele Tierarten ist ein Laubhaufen an geeigneter Stelle ein willkommener Ort zur Überwinterung.

Das Laub bietet nützlichen Kleinstlebewesen wie Käfern und Regenwürmer einen geeigneten Unterschlupf zum Überleben. Ebenso hilft es auch dem Igel, wenn im Garten an einer Stelle das Laub angehäuft wird und ihm damit ein Platz zur Überwinterung zur Verfügung steht. Auch Vögel können sich gewiss sein, dass sie hier viele Insekten finden und so über den Winter eine Nahrungsquelle haben.
Die Blätter speichern darüber hinaus wichtige Nährstoffe und geben diese bei ihrer Verrottung an den Boden ab. Dadurch kommt es zu einer für alle Pflanzen verwertbaren Düngung.

Laub als Ring um den Baumstamm im Garten gelegt (dabei ist darauf zu achten, dass er nicht zu hoch ist), versorgt den Baum im nächsten Frühjahr mit neuen Nährstoffen. Eine Laubschicht bildet für Staudenbeete oder bestimmte kälteempfindliche Pflanzen einen Frostschutz und hilft ihnen so, den Winter gut zu überstehen. Laub nützt also nicht nur der Tierwelt, sondern schützt auch unsere Pflanzen.

Schädlich und unbedingt zu unterlassen ist dagegen das Ablegen von Laub im Ufer- oder Böschungsbereich unserer Gewässer oder gar das direkte Entsorgen im Bach. Ungeachtet dessen, dass das Verbringen auf Drittflächen eine Geldbuße wegen unzulässiger Abfallentsorgung nach sich ziehen kann, beeinträchtigen Laub, Rasenschnitt und sonstiger pflanzlicher Abfall die Beschaffenheit und Qualität der Gewässer. Durch Nährstoffzufuhr und biologischen Abbauprozesse wird diesen Sauerstoff entzogen und die dadurch florierenden Bakterien und Algen beeinträchtigt. Eingebrachtes Laub schädigt so die im Bach lebende Tier- und Pflanzenwelt!  Neben dem Risiko einer Anzeige wegen Gewässerverschmutzung kann es für den Verursacher zusätzlich problematisch werden, insbesondere, wenn entweder durch direkt eingebrachte Materialien oder durch Wind und Herbststürme am Ufer oder im Böschungsbereich abgelagerte Gartenabfälle und Laubhaufen in die Gewässer verfrachtet werden, dort dann ein Abflusshindernis bilden, sich an Überführungen und Durchlässen sperren und zu einer Überschwemmung beitragen. Das Landratsamt appelliert gemeinsam mit den im Naturschutzbeirat vertretenen Umweltverbänden daher, kein Laub oder sonstige Gartenabfälle an Ufern und Böschungen zu lagern oder in Gewässer einzubringen. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern birgt große Ahndungs- und Haftungsrisiken in sich.
Deshalb: Laubhaufen im eigenen Garten lassen und nicht an die Ufer und Böschungen der Gewässer bringen.

Alternativ können Gartenabfälle auch bei den Wertstoffhöfen im Landkreis zu den bekannten Öffnungszeiten https://www.landratsamt-dachau.de/abfall-naturschutz-umwelt/abfall/recyclinghoefe-entsorgungsanlagen/alle-entsorgungsanlagen-im-landkreis/ entsorgt werden.