Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen – gleiche Regeln wie auf Wochenmärkten

17. Juli 2020: In Geschäften wie auch auf Wochenmärkten ist die Maskenpflicht für die Kunden schon zur Routine geworden. Diese hilft, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und erneute (lokale) Schließungen oder Beschränkungen zu vermeiden.

Auch in anderen Bereichen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Hierzu zählen auch die Recyclinghöfe im Landkreis Dachau, die das Landratsamt entsprechend der aktuell gültigen 6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) wie Wochenmärkte oder andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel einstuft.

Die Kommunale Abfallwirtschaft bittet nachdrücklich, bei Anlieferungen auf dem Recyclinghof eine Maske zu tragen. Damit schützen wir uns gegenseitig. Nur durch die Mithilfe und Umsicht aller kann auf den Recyclinghöfen ein sicherer und reibungsloser Ablauf ermöglicht werden.