Neue Eskalationsstufe an der Schranke am Tiefen Graben: Hinweisschild und Verschlussmechanismus wurden brutal zerstört; Polizei und Landratsamt bitten um Hinweise

02. Januar 2018: Seit einigen Monaten schwelt bereits ein Streit um die Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungsberechtigung sowie Haftungsfragen auf dem von vielen Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzten Privatweg entlang des Tiefen Graben zwischen Schleißheimer Straße und Kleingartenanlage.

Da auch immer mehr Kraftfahrzeuge den Weg unzulässig befuhren, brachten die Eigentümer im Sommer eine Schranke an, welche für Fußgänger und Radfahrer durch einen sog. „Bypass“ umfahrbar gestaltet wurde.

Auch wenn die Lösung mit dem Bypass nicht jedermann gefallen hat, so schien dies doch ein Kompromiss, der funktionieren kann. Auf die Rechtslage zur Nutzung des Privatweges sowie die hierbei gebotene gegenseitige Rücksichtnahme der Nutzer wurde vor Ort mit einem von der Unteren Naturschutzbehörde veranlassten Schild hingewiesen. Dieses Schild wurde nun nach Weihnachten zusammen mit dem Verschlussmechanismus und dem Schloss der Schranke durch massive Gewaltanwendung vorsätzlich zerstört (siehe Bild). Völliges Unverständnis über die Zerstörung des Hinweisschildes sowie die Beschädigung des Verschlussmechanismus und die wiederholte Zerstörung des Schlosses äußert das Landratsamt. „Dieser falsch verstandene, in die Beschädigung von Sachen gipfelnde Aktionismus, ist nicht nur strafbar, sondern schlichtweg auch dumm“ so Wolfgang Reichelt, Mediensprecher des Landratsamts. Wenn keine einvernehmliche Lösung umgesetzt werden könne, mit der sowohl die Grundeigentümer und Landwirte wie auch die Erholungssuchenden leben können, sei zu befürchten, dass die Eigentümer den auf Privatgrund verlaufenden Weg ganz aufließen und rückbauen. „Damit wäre letztlich niemandem gedient,“ so das Landratsamt in seiner Stellungnahme weiter.

Aufgrund der massiven Beschädigungen hat das Landratsamt Dachau zwischenzeitlich Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Wer Hinweise über den Zerstörer geben kann, wird gebeten sich beim Landratsamt oder der Polizei zu melden.