Sofortige Fällungen von zwei alten Eichen in Lauterbach notwendig

08. März 2017: Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes teilt mit, dass aus der als Naturdenkmal ausgewiesenen Eichenreihe in Lauterbach am Kreuzweg von der Hauptstraße zur Kirche, zwei Eichen unverzüglich gefällt bzw. bis auf einen Torso zurückgenommen werden müssen, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.

Bei beiden Bäumen wurden eingehende Untersuchungen durchgeführt, die zu dem Ergebnis führten, dass die Verkehrssicherheit nicht wieder hergestellt werden kann. Eine der beiden Eichen kann noch als ca. 5 m hoher Torso als ökologisch relevante Lebensstätte bzw. Nahrungsraum für Insekten, Vögel und Fledermäuse erhalten bleiben.
Aufgrund der bestehenden Gefährdung und der beginnenden Vogelbrutzeit werden die Maßnahmen kurzfristig am Donnerstag, 9. März 2017, vom Landkreisbauhof durchgeführt. Für auftretende Verkehrsbehinderungen wird um Verständnis gebeten.