Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit folgenden Anträgen:

  • Beantragung auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – begleitetes Fahren mit 17
  • Einverständniserklärung zum Führerscheinversand

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1984
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zur Speicherung, Löschung und Änderungen von persönlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Daten im örtlichen und zentralen Fahrerlaubnisregister und Fahreignungsregister, sowie zur Herstellung des Führerscheins.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit

  • § 48 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • § 48 a Abs. 3 und 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • §§ 21,49, 57, 59 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

erhoben.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das:

  • Kraftfahrtbundesamt (zentrales Fahrerlaubnisregister, zentrales Fahreignungsregister),
  • Bundesdruckerei,
  • Technische Prüfstellen,
  • Stellen (ggf. ausländische), die für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen, für Verwaltungsmaßnahmen oder für Verkehrs und Grenzkontrollen zuständig sind,
  • vom Betroffenen im Rahmen der Fahreignung beauftragte Untersuchungsstellen
  • andere Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen der Zuständigkeit

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

  1. Daten im örtlichen Fahrerlaubnisregister werden nach § 61Abs. 3 und 4 StVG gelöscht, soweit die zugrundeliegende Fahrerlaubnis vollständig oder hinsichtlich einzelner Fahrerlaubnisklassen erloschen ist oder eine amtliche Mitteilung über den Tod des/der Betroffenen eingeht oder bei Vollendung des 85. Lebensjahres der betroffenen Person. oder eine Übernahme in das zentrale Fahrerlaubnisregister erfolgt §65 Abs. 2 Nr. 3 StVG.
  2. Vorgelegte Unterlagen im Rahmen des Antrages werden nach 10 Jahren gelöscht oder vernichtet. Lichtbild und Unterschrift werden 2 Jahre nach Abschluss des Antrages gelöscht.
  3. Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse sind gem. § 2 Abs. 9 StVG nach spätestens 10 Jahren zur vernichten, es sei denn, mit ihnen in Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahreignungsregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen.
  4. Unterlagen im Rahmen des Antrages von der begleitenden Person werden nach 10 Jahren gelöscht oder vernichtet.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.