Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit:

  1. Ausweisung von Schutzgebieten und Unterschutzstellung von Objekten,
  2. Durchführung von Genehmigungsverfahren nach BNatSchG, BayNatSchG,
  3. Verwaltung der Halter besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten
  4. Förderung extensiver Flächenbewirtschaftung und von Maßnahmen der Landschaftspflege,
  5. Betreuung der Naturschutzwacht und des Naturschutzbeirats,
  6. Prüfung und Ausübung von naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechten,
  7. Prüfung der Verkehrssicherung bei geschützten Naturdenkmälern und Landschaftsbestandteile.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1984
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  1. Inschutznahmeverfahren mit Anhörungen und Behandlung der Einwendungen durchzuführen,
  2. Genehmigungsanträge beurteilen und darüber entscheiden zu können,
  3. Halter geschützter Arten zu erfassen,
  4. Fördermaßnahmen und Fördergelder zu dokumentieren,
  5. die Aufwandsentschädigung für Naturschutzwächter und Naturschutzbeiräte abrechnen zu können,
  6. Vorkaufsrecht prüfen und ausüben bzw. eine Negativattestierung ausstellen zu können,
  7. die Eigentümer geschützter Naturdenkmäler oder Landschaftsbestandteile über erforderliche Maßnahmen der Verkehrssicherung informieren zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Bayerischen Natuschutzgesetz (BayNatSchG) und des Baugesetzbuches (BauGB) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

  • Zu 1: Naturschutzbeiräte, Kreisräte, Bayerisches Landesamt für Umwelt,
  • Zu 3: Artenschutzbehörden,
  • Zu 4: Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde, Bayerischer Naturschutzfonds
  • Zu 5: Sachgebiet 10 (Hauptverwaltung) im Hause,

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beach-tung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß den Löschfristen des Einheitsaktenplanes für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr gesetzlicher Auftrag und die damit verbundene Aufgabe nicht erfüllt bzw. nicht bearbeitet werden.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Ihre Daten werden benötigt, um die in o.g. Ziffern 1. bis 7. genannten Verarbeitungstätigkeiten bearbieten und die uns nach o.g. Rechtsgrundlagen zugwiesenen gesetzlichen Aufgaben als Naturschutzbehörde erfüllen zu können.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.