Beruf & Qualifikation
Die Arbeitssuche ist deutlich erfolgreicher, wenn man anerkannte Zeugnisse und Abschlüsse vorweisen kann. Berufliche Weiterbildungen können zudem die berufliche Entwicklung stark beeinflussen und den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern.
In reglementierten Berufen ist eine Anerkennung ausländischer Qualifikationen zwingende Voraussetzung dafür, den Beruf auszuüben oder einen bestimmten Berufstitel führen zu dürfen. Ein Fachgesetz bzw. eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift legt fest, welche Qualifikationen nachzuweisen sind.
Es gibt 81 Berufe, die durch das Bundesrecht reglementiert sind, zum Beispiel Arzt bzw. Ärztin, Krankenpflegerin oder -pfleger sowie verschiedene Handwerks- und Meisterberufe. Außerdem gibt es 18 landesrechtlich reglementierte Berufe wie Lehrerin oder Lehrer, Erzieherin oder Erzieher.
Das Anerkennungsverfahren ist ein Mittel zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen. Durch dieses Instrument können beruflichen Qualifikationen ausländischer Fachkräfte besser erkannt und formell anerkannt werden. Dadurch stehen sie dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung. So kann dem spürbaren regionalen Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.
Zugleich steht das Anerkennungsgesetz für die Wertschätzung von mitgebrachten Fähigkeiten und Lebensleistung von zugewandertern Mibürgern und Mitbürgerinnen und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration in die deutsche Gesellschaft.
Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können.
Anerkennung von mitgebrachten beruflichen Qualifikationen
- spielt für den Einstieg in den Arbeitsmarkt eine wichtige Rolle
- ist für bestimmte Berufe eine zwingende Voraussetzung
Wie kann man eine solche Berufsanerkennung erhalten?
Dazu hat „Anerkennung in Deutschland“ relevante Informationen und Serviceangebote in neun verschiedene Sprachen zusammengestellt. Das mehrsprachige Informationsportal beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses. Interessierte können hier selbständig recherchieren und sich einen ersten Überblick über das Thema verschaffen.
Das Anerkennungsverfahren darf in der Regel nach Eingang der vollständigen Unterlagen nicht länger als drei Monate dauern.
Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle Berufsqualifikationen verfügen, d.h. ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene Fähigkeiten haben, für die sie keinen staatlich anerkannten Abschluss erworben haben.
Die Kosten tragen in der Regel die Antragstellenden selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Agenturen für Arbeit und Jobcenter die Verfahrenskosten für ihre Kundinnen und Kunden übernehmen.
Die Projekte „Unternehmen Berufsanerkennung“ und „Anerkannt“ sowie das BQ-Portal unterstützen Arbeitgeber, die sich für die Anerkennung von Fachkräften interessieren, mit Beratungen, Schulungen und weitergehenden Informationen.
Anpassungsqualifizierung
Wird im Rahmen des Anerkennungsverfahren festgestellt, dass Fähigkeiten und Kenntnisse fehlen, können diese anhand der Anpassungsqualifizierung ausgeglichen werden. So können Sie die volle Gleichwertigkeit erlangen.
Die Kosten für notwendige Anpassungsqualifizierungen können in Einzelfällen übernommen werden. Dies muss immer mit den Mitarbeitern der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters geklärt werden.
Durch das Förderprogramm IQ gibt es die Möglichkeit, kostenlos eine Ausgleichsmaßnahme in Anspruch zu nehmen.
Kompetenztest
Neben der Anerkennung bereits vorhandener Zeugnisse und der Anpassungsqualifizierung gibt es die Möglichkeit der Kompetenzfeststellung informeller Ausbildung.
Eine Reihe an Dienstleistern haben sogenannte Kompetenzfeststellungsverfahren/-Tools entwickelt, die spezifische Fähigkeiten abfragen. Mithilfe dieser Tools können branchen- und themenspezifische Kompetenzen ermittelt werden.
Anbieter
Auch die Agentur für Arbeit erfasst im Rahmen der Betreuung ihrer Klienten Kompetenzen und Fähigkeiten und leistet Hilfestellung bei der Suche einer passenden Arbeit.
Interessant zum Thema Arbeitsmarktintegration ist die Auflistung des bq-Portals – das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen.
Hier finden Sie berufsspezifische Basisinformationen
- über die ausländischen Berufsbildungssysteme und Berufsprofile weltweit
- umfassende Informationen zu ausländischen Aus- und Fortbildungsberufen
und darüber hinaus
- Bezeichnung des Aus- oder Fortbildungsabschlusses und seiner deutschen Übersetzung
- Berufsprofile: Beschreibungen des Berufsbildes mit seinen Lernzielen und wesentlichen Ausbildungsinhalten
- Ausbildungsdauer, Informationen zu Regelungen und Rechtsgrundlagen sowie
- weiterführende Dokumente
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