Studium

Grundsätzlich können aus der Ukraine geflüchtete Student:innen mit den entsprechenden Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, Hochschulzugangsberechtigung/HZB) in Deutschland weiterstudieren, sofern es um zulassungsfreie Studiengänge geht. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Fristablauf individuell zu klären.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die ukrainischen Bewerber:innen neben ihrem Schulabschluss in der Regel auch noch eine gewisse Studienzeit in der Ukraine absolviert haben müssen, damit das bei uns als HZB akzeptiert werden kann.

Über das Prozedere gibt es folgende Information der Deutschen Botschaft in Kiew:

Sollte der Schulabschluss nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit des Studienkollegs. Es wird aktuell geprüft, ob sich ukrainische Bewerber:innen dort trotz abgelaufener Fristen noch anmelden können.

An manchen Unis wird für die Zulassung/Einschreibung auch noch eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist benötigt. Aktuell wird auch geprüft, ob diese für ukrainische Bewerber:innen kurzfristig und kostenfrei möglich ist.