Verpflichtungserklärungen
Wir sind umgezogen!
Sie finden uns in der Münchner Straße 87b in 85221 Dachau.
Wann wird eine Verpflichtungserklärung benötigt?
Sie möchten eine Person einladen, die nicht in der Lage ist, mit eigenen Mitteln Ihren Aufenthalt zu finanzieren? Dann können Sie sich verpflichten für die entstandenen Kosten, die durch den Aufenthalt in Deutschland enstehen, aufzukommen. Diese beinhalten ebenfalls Ausgaben für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland.
Warum muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden?
Sie dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatenangehörigen. Es ermöglicht diesem einen Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.
Als Voraussetzung muss die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Einladers gewährleistet sein. Die Bonität wird von der Ausländerbehörde geprüft und die Unterschrift beglaubigt. Das Original der Verpflichtungserklärung senden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigen. Dieser legt das Dokument der Auslandsvertretung vor.
Kosten
Die Kosten für eine Verpflichtungserklärung betragen derzeit 29,00 € (seit 01.09.2017).
Online-Verfahren
Sie haben die Möglichkeit, die Verpflichtungserklärung digital abzugeben. Falls Sie selbstständig sind, laden Sie bitte zusätzlich die unten stehende Bestätigung im Online-Antrag hoch.
Service-Hotline
Unsere Service-Hotline erreichen Sie unter der Telefon-Nummer (08131) 74-473.
- Gültiger Reisepass (evtl. mit Aufenthaltstitel) oder gültiger Personalausweis
- Sämtliche Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- z.B. auch Mieteinnahmen
- bei Rentenbezug: aktuellen Rentenbescheid
- bei Selbständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche bereits versteuerte Einkommen
Sollten die Einkommensnachweise vom Ehegatten der einladenden Person stammen, so wird von dieser Person nachstehende Vollmacht benötigt.
- Persönliche Daten der einzuladenden Person (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse im Heimatland, Passnummer)
Die benötigten Unterlagen können variieren. Bitte nehmen Sie daher unbedingt vorher Kontakt mit uns auf.
- Das Formular darf nicht mit nach Hause genommen werden
- Das linke Blatt muss identisch mit dem rechten Blatt ausgefüllt werden
- Die Unterschrift des Einladers ist vor den Augen des jeweiligen Sachbearbeiters zu leisten
- Informationen zur Verpflichtungserklärung
- Visum für Deutschland
- § 66 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) Kostenschuldner; Sicherheitsleistung
- § 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) Haftung für Lebensunterhalt
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Service-Hotline
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
|
(08131) 74-473 | Münchner Straße 87b | auslaenderamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Bäuml
Assistenz
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(08131) 74-1768 | Münchner Straße 87b | auslaenderamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Blass
Assistenz
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(08131) 74-1828 | Münchner Straße 87b | auslaenderamt@lra-dah.bayern.de |
Herr
Löther
Assistenz
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(08131) 74-2100 | Münchner Straße 87b | auslaenderamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie da
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Die Wartenummern am Donnerstag werden bis 17:00 Uhr ausgegeben. Die ausgegebenen Wartenummern werden definitiv bearbeitet. Eine Vorsprache kann nur unter Benutzung unseres Nummernautomaten in den Räumen der Ausländerbehörde erfolgen.