Reisezuschuss, Förderrichtlinien

Um die Landkreiskooperation mit Leben zu füllen, werden Fahrten von Vereinen, Schulen etc. in den Kooperationslandkreis bezuschusst. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien zur Antragstellung.

Richtlinien zur finanziellen Unterstützung von Fahrten

Zweck der Förderung ist es, die partnerschaftlichen Beziehungen zu unserem Partnerlandkreis Oświęcim zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind alle Vereine und sonstige bürgerschaftliche Gruppen sowie Schulen aus dem Landkreis Dachau.Die Anträge sind grundsätzlich vom vertretungsberechtigten Vorstand oder Vorsitzenden, bei Schulen über die Schulleitung, einzureichen und – wenn im konkreten Fall vorhanden – mit der Kreisebene (z.B. Kreisverband, Kreisgruppe) oder einer vergleichbaren Organisationsebene (z.B. Schützengau) abzustimmen, um die Besuche auf übergemeindlicher Ebene zu koordinieren.

  • Anträge auf eine finanzielle Unterstützung sind schriftlich beim Landratsamt Dachau/ Büro des Landrats einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge können bei dringenden Anlässen zugelassen werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Höhe des finanziellen Zuschusses bemisst sich aufgrund der nachstehenden Vorgaben oder – wenn im Einzelfall entsprechend beantragt – nach dem entsprechenden Beschluss des Kulturausschusses des Kreistags Dachau.
  • Für jede Fahrt / Reise oder Gegenbesuch ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Die Anträge müssen Angaben über das Ziel der Fahrt, über Reise- bzw. Besuchstermin und -dauer sowie über die Anzahl der Teilnehmer enthalten. Sie müssen zudem Angaben über das Reiseprogramm und Umfang und Art der geplanten Begegnungen mit Vereinen oder bürgerschaftlichen Gruppen bzw. Schülerinnen und Schülern im Landkreis Oświęcim enthalten
  • Grundsätzlich ist das jeweils aktuelle und im Internet abrufbare Antragsformular zu verwenden.
  • Bezuschusst werden nur Personen mit erstem Wohnsitz im Landkreis Dachau oder Schülerinnen bzw. Schüler – unabhängig vom Wohnsitz – einer Schule im Landkreis Dachau.
  • Das Besuchsprogramm muss mindestens zwei partnerschaftsrelevante Punkte (z.B. Treffen, Gespräch, aktive oder passive Teilnahme an Veranstaltung) enthalten.
  • Die Besuchsgruppe muss mindestens 4 Personen umfassen.
  • Der Landkreis Dachau bezuschusst Fahrten in den Landkreis Oświęcim im Rahmen der im Haushalt eingeplanten Mittel im Umfang von € 30,00 pro Teilnehmer und Tag, maximal jedoch für vier Tage. Bei Jugendlichen (bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres) im Rahmen von Jugendfahrten sowie bei Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulfahrten mit € 40,00 pro Teilnehmer und Tag, maximal jedoch für fünf Kalendertage. Die An-und Abreisetage werden als ganze Tage angerechnet.
  • Der Landkreis Dachau gewährt auf Antrag einen (zusätzlichen) pauschalen Zuschuss in Höhe von € 60,00 für den Kauf von Gastgeschenken oder die Beschaffung eines Gedenkkranzes für den Besuch der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Auschwitz oder - im Falle eines Gegenbesuchs -der Gedenkstätte Dachau.
  • Die Höhe der Förderungen wird ein Jahr nach Inkrafttreten überprüft.

Nach der Fahrt/Reise bzw. des Besuchs hat der Antragsteller dem Landratsamt Dachau / Büro des Landrats eine Teilnehmerliste mit Vor-und Zuname sowie Anschrift der Teilnehmer und Unterschrift (Anlage 2), ein Kurzbericht über die Fahrt und die Begegnungen vor Ort sowie eine Liste der Kontaktpartner vorzulegen.

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Dr. Bernadetta Czech-Sailer
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