Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Wenn Sie eine pflegebedürftige oder betreuungsbedürftige Person zu Hause begleiten, können Sie stundenweise Entlastungskräfte zu sich nach Hause holen. Sie leisten Ihrer angehörigen Person Gesellschaft, gehen mit ihr spazieren, zum Frisör, begleiten sie eventuell zum Arzt und vieles mehr. Sie erledigen bei Bedarf kleine Haushaltsdienste. Auch als allein lebende ältere Person können Sie diese Hilfe stundenweise in Anspruch nehmen und mit der Pflegekasse abrechnen. Für diese „niedrigschwelligen Betreuungsdienste“ ist ein Pflegegrad von mindestens I Voraussetzung. Sie können 125 Euro im Monat dafür bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen.
Anbieter:
- Caritas Seniorendienste
Tel.: (08131) 298-1400
E-Mail: fpa-dachau@caritasmuenchen.de
- mobile in Dachau
mobile Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH
Schleißheimer Str. 74
85221 Dachau
Tel.: (08131) 539647
E-Mail: info@mobile-pflege-dachau.de
- mobile im Landkreis
mobile Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH
Hauptstraße 7
85253 Erdweg
Tel.: (08138) 667278
E-Mail: info@mobile-pflege-dachau.de