Neben den Pflegegraden bieten die Pflege- und Krankenkassen noch Unterstützung durch sogenannte Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel der Krankenversicherung an.
Pflegehilfsmittel der Pflegekassen werden unterschieden in
- Verbrauchsartikel, z.B. Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen etc.
Die Pflegekasse erstattet hier bis zu 40 Euro im Monat. - Technische Hilfen, z.B. Rollstuhl, Pflegebett etc.
Voraussetzung ist hier, dass die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt.
Beispiele für Hilfsmittel der Krankenversicherung
- Inkontinenz-Windeln
- Kompressionsstrümpfe
- Nachtstuhl
- Rollatoren
- etc.
Voraussetzung ist hier die ärztliche Verordnung durch Rezept.
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Landratsamt Dachau, Seniorenangelegenheiten
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