Voraussetzungen für die Online-Wiederzulassung
1. Sie verfügen über einen elektronischen Ausweis
Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen elektronischen Ausweis mit freigeschalteter eID (Online-Ausweisfunktion). Als Ausweis gelten der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
Wenn Sie die Online-Dienste an Ihrem Rechner nutzen, muss ein Kartenlesegerät angeschlossen sowie die AusweisApp installiert sein.
Sie können auch mobile Endgeräte zum Auslesen oder als Kartenlesegerät einsetzen. Mehr Information dazu erhalten Sie auf den Seiten der AusweisApp 2.
2. Sie sind selbst der Fahrzeughalter
Sie selbst müssen zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung und auch noch aktuell der Halter des Fahrzeugs sein. Die internetbasierte Wiederzulassung können Sie leider nicht nutzen, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen war.
3. Sie wohnen nach wie vor im selben Zulassungsbezirk
Sie können den Service derzeit nur nutzen, wenn Ihr Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk liegt wie zum Zeitpunkt der letzten Abmeldung des Fahrzeugs.
4. Bei der letzten Abmeldung haben Sie das Kennzeichen für eine Wiederzulassung reservieren lassen
Sie können die Online-Wiederzulassung nur nutzen, wenn das Fahrzeug dasselbe Kennzeichen wie bei der Abmeldung hat. Das geht nur, wenn Sie Ihr Kennzeichen während der Abmeldung für sich reserviert haben und die Reservierung aktuell noch gültig ist. Die Reservierung verfällt in der Regel nach spätestens 12 Monaten.
5. Sie besitzen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung
Sie können Ihr Fahrzeug nur wieder zulassen, wenn es eine gültige Hauptuntersuchung hat.
6. Bankverbindung
Für die Wiederzulassung müssen Sie für die Einziehung der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen. Dazu benötigen Sie Ihre IBAN, der Einzug ist nur von einem deutschen Bankkonto möglich.