Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und Art. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit betreuungsgerichtlichen Verfahren.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1984
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden dafür erhoben, um der gesetzlichen Mitwirkungspflicht im betreuungsrechtlichen Verfahren nachkommen zu können. Hierbei unterstützt die Betreuungsstelle mit ihrer Stellungnahme die Entscheidungsfindung des Amtsgerichtes Dachau bzw. anderer Amtsgerichte sowie des Landgerichtes München über die Bestellung eines Betreuers, einer Betreuerin, einer Unterbringungsmaßnahme oder einer anderen Form der betreuungsgerichtlichen Maßnahme.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b DSGVO sowie Artikel 4 Bayerisches Datenschutzgesetz in Verbindung mit den Paragraphen 7, 8, 10 Betreuungsbehördengesetz erhoben. In den Fällen, in denen die Datenverarbeitung nicht aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgt, werden die Daten aufgrund einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Eine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten kann je nach Erforderlichkeit an nachstehende Dritte übermittelt werden. In der Regel basiert die Übermittlung auf einer gesetzlichen Grundlage und/oder mit Ihrer Einwilligung bzw. der Einwilligung Ihres rechtlichen Vertreters/Ihrer rechtlichen Vertreterin.

  • Amtsgericht -Abteilung für Betreuungssachen-, Landgericht
  • Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter) und andere Behörden (z. B. andere Betreuungsbehörden, Sozialamt usw.)
  • andere Gerichte
  • Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
  • Verfahrensbeteiligte (z. B. Betreuer/in, Bevollmächtigte/r, Verfahrenspfleger/in)
  • Kliniken und/oder soziale Einrichtungen (z. B. Therapeutische Wohngruppe, Alten- und Pflegeheim etc.)

Datenquellen

Grundsätzlich sind personenbezogene Daten zunächst bei der Betroffenen/dem Betroffenen zu erheben. Besteht ihr Einverständnis oder liegt eine gesetzliche Grundlage vor, darf die Betreuungsbehörde personenbezogene Daten auch bei folgenden anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben:

  • Angehörige
  • Verfahrensbeteiligte (z. B. Betreuer/in, Bevollmächtigte/r, Verfahrenspfleger/in)
  • Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter) und anderen Behörden (z. B. Gesundheitsamt, andere Betreuungsbehörden)
  • Gerichte
  • Polizei- und Strafverfolgungsbehörden
  • Meldebehörden
  • Ärzten / Therapeuten
  • Pflegeheimen / Krankenhäuser / Sozialstationen / Pflegedienste / andere Einrichtungen
  • Personen aus dem sozialen Umfeld (z. B. Nachbarn, Vermieter/in, Arbeitgeber)
  • Geldinstitute

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

10 Jahre nach Abschluss des Verfahrens bzw. 1 Jahr nach Tod der/des Betroffenen. Solange die Aufbewahrungsfrist nicht abgelaufen ist, besteht kein Recht auf Löschung Ihrer Daten (Artikel 17 Absatz 3 DSGVO). 

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Ihre Daten werden benötigt, um der gesetzlichen Mitwirkungspflicht im betreuungsgerichtlichen Verfahren nachkommen zu können. Wenn sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können dem Betreuungsgericht nicht alle notwendigen Informationen zur Entscheidung über die Errichtung einer gesetzlichen Betreuung oder einer Unterbringungsmaßnahme mitgeteilt bzw. können keine anderen Hilfen vermittelt werden. 


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.