Kinder

Schule

Auf den Seiten des Schulamtes finden Sie Informationen für das Schuljahr 2022/23 für geflüchtete Schülerinnen und Schüler.

Kinderbetreuung

Kinder im Landkreis haben ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Aktuell ist der Landkreis mit den Trägern der Kindertagesstätten im Gespräch, um kurzfristig Räume und Personal zu schaffen. Die Plätze werden zumeist zentral über die Gemeinden vergeben. Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Anlaufstelle in Ihrer Gemeinde bzw. in der Stadt Dachau. Zusätzlich werden wir Eltern-Kind Gruppen gründen. Alle Informationen erfahren Sie in Kürze.

Masernschutzimpfung

In Schulen und Kindertagesstätten besteht eine Impfpflicht gegen Masern. Bitte führen sie die Masernschutzimpfung durch, soweit kein Impfnachweis vorliegt. Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen werden über das AsylbLG (oder ggf. die Krankenkasse) übernommen.

Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres insgesamt mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden.

Die Meldung über den Impfschutz erfolgt durch die Einrichtung. Bei fehlendem Nachweis sollten in jedem Fall zwei Masernimpfungen nachgeholt werden.

Möglich ist aber auch vorab eine Masern-Titer-Bestimmung (erfolgt mittels Blutabnahme beim Kinder- oder Hausarzt). Dies macht dann Sinn, wenn sich die Eltern bzgl. des Impfstatus nicht sicher sind oder sich sicher sind, dass das Kind mindestens eine Masernimpfung erhalten hat, aber keinen Nachweis darüber vorlegen kann.

Freizeit

In den Gemeinden im Landkreis gibt es eine Vielzahl von Sportvereinen. Sie alle nehmen gern Kinder in das Sportangebot mit auf. Bitte informieren Sie sich direkt beim Sportverein.